Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und drei Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 530/3, Gmkg. Ebersberg, Abt-Häfele-Str. 36


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 23.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 23.08.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Beantragt ist die Errichtung eines Einfamilienhauses (10 m x 14 m, EG + OG) mit Einliegerwohnung (10 m x 12,50 m im KG) und drei Stellplätzen. 
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, geplante Bauvorhaben beurteilen sich somit nach § 34 BauGB (Innenbereich). Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 
Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO – WA). Nach § 4 Abs. 1 BauNVO i.V. mit § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind Wohngebäude in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig. Das Vorhaben fügt sich also nach Art der Nutzung ein. 
Die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zur Umgebungsbebauung ist beim Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung maßgebend. In der näheren Umgebung des Vorhabens finden sich bereits vergleichbare überbaute Grundflächen mit entsprechenden Wandhöhen (auf der FlNr. 530/2, Gmkg. Ebersberg sind sogar größere bebaute Grundflächen und Wandhöhen vorhanden). Die Einfügung nach dem Maß der Nutzung ist somit auch gegeben.
Für das Einfamilienhaus und die Einliegerwohnung sind insgesamt drei Stellplätze nachzuweisen (EFH = 2 StPl., ELW + 1 StPl.). Diese werden auf dem Grundstück in einer Einzel- und Doppelgarage nachgewiesen. 

Beschluss

Der Ferienausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag  zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und drei Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 530/3, Gmkg. Ebersberg, Abt-Häfele-Str. 36 in Ebersberg und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.08.2022 10:47 Uhr