Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Garagengebäudes und Umnutzung und Ausbau dessen Speicherfläche zu einer abgeschlossenen Wohneinheit samt Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 238, Gmkg. Ebersberg, Sieghartstr. 8a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 23.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 23.08.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beantragt sind die Aufstockung des bestehenden Garagengebäudes sowie die Umnutzung und der Ausbau dessen Speicherfläche zu einer abgeschlossenen rollstuhlgerechten Wohneinheit. Die neu geplante Wohneinheit mit den Außenmaßen 17,39 m x 6,70 m soll auf dem sanierungsbedürftigen Garagengebäude entstehen. Auf der Nordseite ist im Zugangsbereich die Errichtung einer Aufzugsanlage geplant. 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Zulässigkeit von Vorhaben ist nach § 34 BauGB (Innenbereich) zu beurteilen. 

Das geplante Vorhaben fügt sich nach Ansicht der Verwaltung in die nähere Umgebung ein. Sie entspricht einem Mischgebiet (Wohnnutzung allgemein zulässig nach § 6 Abs. 1 BauNVO), größen- und höhenvergleichbare Gebäude sind in der unmittelbaren Umgebung vorhanden.
Die neue Wohneinheit erfordert zwei weitere Stellplätze, diese werden im Innenhof des Grundstückes nachgewiesen (Nr. 12 und 13). Allerdings müsste hierzu mindestens einer der großen erhaltenswerten Bäume gefällt werden. Da die Erhaltung der innerstädtischen Bäume eine hohe Priorität hat, wurde vom Bauherrn die Ausarbeitung eines Freiflächengestaltungsplanes gefordert. 

Aufgrund der Lage des Bauvorhabens im Umgriff des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes und im Umgriff der aktuell durchgeführten Rahmenplanung in diesem Gebiet, wurde die Bewertung des Vorhabens durch Herrn Dr. Stegen vom Stadtplanungsbüro Salm & Stegen beauftragt, ob das beantragte Vorhaben den zukünftigen Zielen einer Bauleitplanung in diesem Gebiet entgegensteht. 

Aus der Stellungnahme sind folgende Punkte hervorzuheben:
  • Das Bauvorhaben bringt keine bedeutenden negativen städtebaulichen Auswirkungen mit sich, abgesehen von der Stellplatzanordnung im Innenhof.
  • Zur sauberen und nachvollziehbaren Anordnung der erforderlichen Stellplätze im Innenhof wird die Ausarbeitung eines Freiflächennutzungsplanes empfohlen (siehe Stellplatzprüfung im Sachverhalt). Bei entsprechender Planung bietet sich hier die Chance, die Freiflächen ansprechender zu gestalten und mehr Aufenthaltsqualität im Innenhof zu schaffen. 
  • Die Grundrisse weisen auf einen rollstuhlgerechten Ausbau hin. Hier ist die zu geringe Bewegungsfläche im Eingangsbereich imF EG sowie im Ausgangsbereich im OG kritisch zu sehen.  Des Weiteren werden die Zugänge zum Bad und zum Wohnzimmer kritisch gesehen und sollten nochmal geprüft werden. (Diese Anmerkung wird dem Landratsamt als zuständige Genehmigungsbehörde zur Prüfung weitergeleitet.) 


 

Diskussionsverlauf

Frau Anwander zeigt anhand eines neuen Freiflächenplans die Lage der geplanten Stellplätze. Der bestehende Baum wird dadurch nicht beeinträchtigt. Der Hinweis von Dr. Stegen, dass einige Durchgänge in der geplanten Wohnung womöglich zu eng sein könnten, wird an das Landratsamt weitergegeben.
Von den Mitgliedern des Ferienausschusses wird Wert darauf gelegt, dass die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens keinen Nachteil für das laufende Planverfahren darstellen darf.

Beschluss

Der Ferienausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Garagengebäudes sowie der Umnutzung und den Ausbau dessen Speicherfläche zu einer abgeschlossenen rollstuhlgerechten Wohneinheit samt der erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück FlNr. 238, Gmkg. Ebersberg, Sieghartstr. 8a in Ebersberg und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.08.2022 10:47 Uhr