Gesamträumliches Konzept Windkraft


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 23.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 23.08.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bürgermeister Obergrusberger leitet den Tagesordnungspunkt mit einem Dank an den Arbeitskreis Energiewende 2030 ein, der sich bereits im Vorfeld der Sitzung mit dem Konzept befasst und die Planung für den Stadtrat seit Jahren vorbereitet hat. 
Herr Siebel geht zum Sachstand und weiteren Ablauf im Projekt ein. Heute gehe es zunächst um die Vorstellung des Konzepts mit unterschiedlichen Varianten (kein Beschluss). Danach könne das Konzept zur Beratung in die Fraktionen übergeben werden. Fragen und Hinweise können an Herrn Siebel bis einschließlich 13.9. und vor Ort in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 13.09.22 besprochen werden. Das Ziel sollte aus Sicht der Verwaltung sein, dort zu einer Wahl einer Variante zu gelangen. Danach werden dann bis November die gewählte Variante im Detail ausgearbeitet, Hinweise aus den Fraktionen aufgenommen, geprüft und ggf. weitere gesetzliche Änderungen (BayBO) integriert. Wenn alles nach Plan läuft, soll im Technischen Ausschuss am 08.11.22 eine Beschlussempfehlung über das Gesamträumliche Konzept Windkraft für den Stadtrat gefasst werden, so dass der Stadtrat am 13.12.22 das Gesamträumliche Konzept Windkraft beschließen kann. In 2023 müssten dann noch eine Übertragung der Planung in den Flächennutzungsplan (Beteiligung Träger öffentlicher Belange, Behörden) und eine Meldung von Flächen an den Regionalen Planungsverband für die Übernahme in die Windgebiete-Ausweisung der Region erfolgen.
Herr Siebel dankt Herrn Dipl.- Ing. und Stadtplaner Adrian Merdes vom TB Markert für die professionelle Planung und Beratung. Herr Merdes stellt anschließend den Entwurf des gesamträumlichen Konzepts Windkraft (GKW) vor.
Der Planer erläutert anhand der beiliegenden Präsentation zunächst die Methode: Erst wurden Flächen, auf denen eine Windkraftnutzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, identifiziert und entsprechend gekennzeichnet. Im nächsten Schritt wurden Flächen, auf denen eine Windkraftnutzung aus fachlicher Sicht empfohlen wird, ermittelt. Dazu wurden allgemein bekannte Kriterien um weitere aus den zur Verfügung stehenden lokalen Informationen ergänzt (z.B. Regionalplan München, Standortkonzept Freiflächen-PV Stadt Ebersberg). Die Unterlagen wurden dabei auf ihre Aktualität hin geprüft. Dies ist notwendig, da sich die Rahmenbedingen in den letzten Wochen und Jahren u.a. durch eine beträchtliche Zahl an Rechtsprechungen aber auch wegen jüngster gesetzlicher Anpassungen stark verändert haben. Beispielsweise sind aus rechtlicher Sicht inzwischen nur noch wenige Flächen als harte Tabuzonen zu qualifizieren. Die benötigten Daten (z.B. Windgeschwindigkeiten) externer Stellen wurden ebenfalls abgefragt und in die Planzeichnung eingearbeitet. 
Das Planungsbüro stellt den ersten Entwurf der Planzeichnung vor, der auch einen ersten Ansatz für diejenigen Kriterien enthält, die durch den Stadtrat für das Stadtgebiet justiert werden können. Dabei muss der Windkraft in substantieller Weise Raum verschafft werden. Laut aktueller Rechtsprechung ist bei einem Anteil der ausgewiesenen Konzentrationszonen von 10 % der Vergleichsflächen regelmäßig davon auszugehen, dass der Windenergienutzung substanziell Raum geschaffen wurde. Umgekehrt gilt, dass die Planung umso problematischer erscheint, je weiter sie sich von dieser Marke entfernt. (vgl. OVG NRE, Urteil vom 14.03.2019 – 2 D 71/17.NE). Im Vorentwurf des Gesamträumlichen Konzepts Windkraft können die lokal anpassbaren Kriterien entsprechend den Rückmeldungen aus den Fraktionen nachjustiert werden. 
Herr Siebel berichtet anschließend über eine Empfehlungen des AK Energiewende 2030 zu dem Konzept: Der AK Energiewende 2030 habe die vorgestellte Planung dankend zur Kenntnis genommen und sich die darin enthaltene methodische Herangehensweise des Planungsbüros unter Berücksichtigung der folgenden Änderungsvorschläge zu Eigen gemacht: 1) Das Areal um die Schafweide nicht als Ausschlussfläche zu berücksichtigen (Sondergebiet Kiesabbau) und 2) kenntlich zu machen wie viele Windräder pro Fläche technisch/theoretisch möglich wären. Der AK Energiewende 2030 empfiehlt dem Stadtrat, den von der Verwaltung vorgelegten Zeitplan anzunehmen und einen Beschluss des Konzepts für seine Dezembersitzung 2022 anzustreben.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Schmidberger betont, dass Windkraft als Wirtschaftsfaktor für die Region und die Stadt eine enorme Rolle spiele könne. Sie dankt für die professionelle und aktuelle Planung. Sie erkundigt sich zu der in der Entwurfsfassung der BayBO festgelegten 1000-Meter-Abstandsregelung, ob die Stadt selbst entscheiden könne, die 1000 Meter zu unterschreiten. Herr Merdes bestätigt: Im Rahmen einer Bauleitplanung könne der Abstand durch die Kommune definiert werden. Sie bittet darum zu prüfen, ob städtische Grundstücke im Konzept kenntlich gemacht werden könnten.
Stadtrat Hilger befürchtet, dass die mögliche Ausweisung von sehr großen Flächen, wie bei Variante 1, zur Errichtung von Windparkts durch externe Investorengruppen führen könne und plädiert daher für die Variante 3. Er bezweifelt, dass bei Variante 1 noch zurückgerudert werden könne, für den Fall, dass externe Investoren mit Windparkprojekten auf den Plan treten würden. Er erkundigt sich, ob die Errichtung eines Windrads mit Hinweis auf die Flächenauswahl des Gesamträumlichen Konzepts Windkraft einklagbar sei. Herr Markert verneint, es bestehe kein Rechtsanspruch auf eine Bauleitplanung.
Stadtrat Münch betont, dass eine artenschutzrechtliche Prüfung von Flächen im Februar 2023 beginnen müsste und dass die weitere Umsetzung so organisiert werden sollte, dass dieser Termin in jedem Fall eingehalten werden könne. Er beschreibt, dass bei keiner Variante die mögliche Einflussnahme externer Investoren unterbunden werden könne. Die Steuerung der Anzahl von Windkraftanlagen erfolge erst in der Bauleitplanung. Das Konzept gebe nur eine Aussage über die grundsätzliche Machbarkeit. Variante 1 ermögliche viel, Variante 3 verhindere gerade dort, wo es aus seiner Sicht interessant sei, Anlagen zu planen. Variante 2 sehe er als goldenen Mittelweg. Er finde es zudem interessant, dass sich die PV-Freiflächenplanung und die Windkraftplanung kaum überschneiden und so gut ergänzen. 
Stadtrat Zwingler befürwortet ebenfalls die Windenergie. Er erkundigt sich danach, ob FFH-Gebiete und dazu ob die Abstände zur Bebauung in Nachbargemeinden geprüft wurden. Das Planungsbüro bestätigt. Er erkundigt sich, ob eine einmal ausgeschlossene Fläche später doch als Windfläche berücksichtigt werden könnte und wie Höhenbeschränkungen im Konzept einfließen. Herr Markert hält die nachträgliche Qualifizierung von Windflächen für schwierig, da dann das gesamte Konzept erneut überprüft werden müsste und keine einheitliche Linie eingehalten werden könnte. Höhenbegrenzungen würden erst im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt, da hier stets eine Einzelfallprüfung durch die entsprechenden Träger der betroffenen Belange erfolgen müsse und man keine allgemein gültigen Aussagen hierzu erhalte. Herr Zwingler empfiehlt ebenfalls, eine artenschutzrechtliche Prüfung rechtzeitig zu ermöglichen.
Stadtrat Mayer ist ebenfalls für eine zügige Umsetzung und hält Bürgerbeteiligung für wünschenswert. Der Zeitplan solle eingehalten werden.
Stadtrat Hilger erkundigt sich nach der Möglichkeit, eine Art „weiche Tabuzone“ ähnlich der Planung im Standortkonzept für Freiflächen-PV zu definieren, in der die Einleitung einer Bauleitplanung für Windkraft nur nach einer zusätzlichen Einzelfallprüfung erfolgen dürfte. In diesem Fall hält er die zusätzlichen Flächen aus Variante 1 und 2 als eine solche „weiche Tabuzone“ für grundsätzlich denkbar. Herr Merdes hält diesen Ansatz für städtebaulich schwierig umsetzbar.
Bürgermeister Obergrusberger sagt zu, dass der Vorschlag von der Verwaltung geprüft werde. Stadtrat Münch bittet in die Prüfung einzubeziehen, ob hierdurch eine größere Angreifbarkeit der Planung zu befürchten sei.

Dokumente
22-08-23 Präsentation_Ebersberg_Stadtrat Ferienausschuss_akt (.pdf)

Datenstand vom 25.08.2022 10:47 Uhr