Verschiedenes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 23.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 23.08.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Zu den aktuellen Entwicklungen rund um die Kreisklinik hat zuletzt am 04.08.2022 im Landratsamt Ebersberg mit Vertretern der Kreisklinik, dem Landkreis, den beauftragten Planern sowie der Stadt eine Besprechung stattgefunden. 
Dabei wurden folgende Themen behandelt:

Neubau zentrale Notaufnahme (ZNA):
Die neue ZNA soll an der Münchener Straße im Bereich gegenüber der Containeranlage (Klinikbüros) errichtet werden. Die Rettungswagen fahren von der Münchener Straße auf das Gelände; die Anlieferung durch Privatfahrzeuge soll von der Nordseite (Pfarrer-Guggetzer-Straße, von-Scala-Straße) aus erfolgen. Derzeit werden die notwendigen verkehrstechnischen Abstimmungen (Zufahrten, Abbiegespuren etc.) durchgeführt. Sobald nähere Planungen vorliegen, werden diese im TA vorgestellt. 

Ausbau bzw. Neuanlage der Baustraße:
Bereits im Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan Friedenseiche VIII wurde empfohlen, die Straße für den allgemeinen Verkehr zu öffnen bzw. auszubauen. Aufgrund der o. g. Besprechung soll der Vorschlag, die Straße an die Westseite des Landkreisgrundstücks zu legen, weiterverfolgt werden. Das Planerteam erstellt demnächst einen genaueren Straßenplan sowie einen Grunderwerbsplan, da im Einmündungsbereich zur Münchener Straße aufgrund der notwendigen Kurvenradien und Sichtdreiecke auch private Grundstücke in Anspruch genommen werden müssten. Erster Bürgermeister Proske hat sich bereit erklärt mit den betroffenen Anliegern zu sprechen. Klärungsbedürftig ist die Frage nach dem Rechtscharakter der Straße sowie die Frage der Kostentragung. Aus Sicht der Stadt besteht neben dem öffentlichen Verkehrsbedürfnis auch ein Interesse der Kreisklinik, zumal die Privatfahrzeuge zur Notaufnahme von Norden heranfahren sollen. Weiterhin kann die Straße für die Verkehrsabwicklung während des Baus des Personalwohnbaus an der von-Scala-Straße genutzt werden; die Bewohner können dann auf kurzem Wege die Münchener Straße erreichen.

Bauvorhaben südlich der Münchener Straße
Nach Aussagen des Landkreises wären dort ca. 100 Parkplätze in einer natürlich belüfteten Tiefgarage als Halbgeschoss möglich; nur dann könne bezahlbarer Wohnraum entstehen. Man vereinbarte sich spätestens im Oktober 2022 im Rahmen eines Planungsworkshops mit dem Planungsbüro Hahn/Wensch (Wettbewerbsgewinner Hochbau) zusammen zu kommen um die weiteren Schritte in Richtung Realisierung zu besprechen. 

Personalwohnbau an der von-Scala-Straße
Dieses Bauprojekt ist für die Kreisklinik am dringendsten. Das Projekt wurde bereits in den Kreisgremien behandelt und wurde bereits in der Lokalpresse beschrieben. Es sollen ca. 60 Wohnungen im Rahmen des Kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms (KommWFP) entstehen, dass bis Ende 2025 befristet ist. Nur mit Realisierung dieser Wohnungen können die bestehenden Personalwohnbauten südlich der von-Scala-Straße schrittweise geräumt, generalsaniert und wieder bezogen werden. 
Laut Mitteilung der Kreisklinik ist folgender Planungsablauf angedacht:
Parallel zur Laufzeit der Genehmigung der Bauvoranfrage, die die Stadt nach den Sommerferien erhalten wird, soll ein VgV-Verfahren für die ausführenden Planer erfolgen und anschließend das Projekt seinen üblichen Verlauf nehmen. Aus terminlichen und fördertechnischen Gründen ist es jedoch wichtig, dass die Fertigstellung noch im Jahr 2025 erfolgt. 
Planungsrechtlich stellt sich die Situation folgendermaßen dar:
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplanes. Für das Grundstück wurde jedoch der Bebauungsplan Nr. 183 – von-Scala-Straße am 07.06.2011 als Satzung beschlossen, jedoch seinerzeit nicht bekanntgemacht und in Kraft gesetzt. Dieser Bebauungsplan setzt für das Grundstück ein Sondergebiet „Ärztehaus“ gem. § 11 BauNVO fest. 
Derzeit gilt jedoch § 34 BauGB. 
Das geplante Wohngebäude mit 58 Wohneinheiten, das der Verwaltung am 18.08.2022 vorgestellt wurde, soll als U-Form (nach Norden offen) mit ca. 50,3 m (Süd- und Nordseite von-Scala-Straße und 34,8 m (Westseite von Scala-Straße/Bgm.-Meyer-Str) breit sein (GF = 1.750 m²) errichtet werden. Die Höhenentwicklung soll ca. 14,75 m betragen (siehe beiliegende Pläne). In der Tiefgarage werden 58 PKW-Stellplätze (1 StP/WE) nachgewiesen. Daneben finden sich dort Fahrradabstellplätze mit Lademöglichkeit sowie 10 Abstellplätze für Lastenräder, die von der Kreisklinik zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Innenhof kann als Aufenthalts- und Spielplatzfläche genutzt werden.   
Gemessen an dem Bebauungsplan Nr. 183 steht das geplante Gebäude hinsichtlich seiner Höhenentwicklung im Einklang. Der Bebauungsplan sieht eine Höhenentwicklung von insgesamt 14,5 m vor, wobei das oberste Geschoss als Staffelgeschoss mit einem allseitigen Rücksprung von mindestens 3 Metern, ausgenommen die Ostseite, auszubilden ist. 
Das geplante Gebäude überschreitet allerdings die im Bebauungsplan vorgesehene Grundfläche; es ist ein Bauraum von 45m x 29 m vorgesehen. Somit besteht jeweils eine Überschreitung von ca.  5 m.  Weiterhin entspricht das Wohngebäude nicht der Sondergebietsfestsetzung „Ärztehaus“.
Das Grundstück an der von-Scala-Straße wird vorwiegend geprägt durch die großen Baukörper der Kreisklinik die südlich, südöstlich und östlich des Baugrundstücks liegen. Nördlich schließt sich die Wohnbebauung des Kurt-Rohde-Platzes mit seinen 3-geschossigen Mehrfamilienhäusern an. Westlich des Baugrundstücks ist eine kleinteiligere Einfamilienhaus-Bebauung anzutreffen. Aufgrund der deutlichen Prägung des Baugrundstücks durch die vorhandenen Klinikbauten auf drei Seiten, würde sich der vorgeschlagene Baukörper wohl gerade noch im Rahmen des § 34 BauGB einfügen. Auch nach der Art der Nutzung könnte sich das Gebäude einfügen, da es eine der Kreisklinik dienende Nutzung (Wohnungen für Pflegepersonal) zum Inhalt hat. Die geplante Wohnnutzung für das Pflegepersonal fügt sich aus deswegen ein, weil im Gegensatz zu dem ursprünglich angedachten Ärztehaus mit Einzelhandelsflächen deutlich weniger Ziel- und Quellverkehr ausgelöst wird, da die Bewohner ihren Arbeitsplatz zu Fuß erreichen können. Das Ärztehaus hätte tagsüber einen permanenten Besucherverkehr ausgelöst.  Eine detaillierte Abstimmung des Gebäudes kann im Rahmen des oben genannten VgV-Verfahrens erfolgen. 
Anderenfalls müsste der vorhandene Bebauungsplan Nr. 183 geändert werden, was aufgrund der bekanntlich langwierigen Verfahren die Fördermittel nach KommWFP gefährden könnte. 
Nachdem zuletzt der Wunsch aus der Mitte des Stadtrates geäußert wurde, mehr Zeit für die Beratung der Themen rund um die Kreisklinik zu haben, erfolgt diese Information. Es wird darum gebeten, Fragen zu diesen Informationen bitte schriftlich an die Bauverwaltung zu stellen.

Datenstand vom 25.08.2022 10:47 Uhr