Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 2469/3, Gmkg. Ebersberg, Vorderegglburg 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Auf dem landwirtschaftlichen Anwesen in Vorderegglburg 2 ist die Errichtung eines neuen Betriebsleiterwohnhauses mit Garage geplant. Das bisherige Betriebsleiterwohnhaus soll nach der Errichtung des Neubaus in ein „Altenteilerhaus“ umgenutzt werden.

Zu diesem Vorhaben wurde ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht, mit dem der Antragsteller folgende Fragen klären möchte:

  1. Ist es zulässig, entsprechend der Darstellung im Plan, ein Betriebsleiterwohnhaus mit Garagen zu errichten?
  2. Im Haus sollen noch eine Schmutzschleuse, Büro und ein Zimmer mit Dusche/WC für einen Lehrling eingebaut werden. 
    1. Abmessungen: 19,94 m x 11,00 m
    2. Wandhöhe: 6,12 m – 7,12 m, keine Unterkellerung, Dachneigung ca. 20°

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Bauvorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich. Geplante Bauvorhaben beurteilen sich somit nach § 35 BauGB. 

Die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses und die Umnutzung des bestehenden Betriebsleiterwohnhauses stellen privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB dar, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist, es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.  

Die Errichtung eines Wohngebäudes muss eine dem landwirtschaftlichen Betrieb dienende Funktion haben und nach Art und Größe des landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne der dienenden Funktion des Vorhabens erforderlich sein, d.h. eine funktionale Zuordnung des Wohnens zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb haben. Zudem muss ein konkreter Bedarf gegeben sein und es darf nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen. Das Betriebsleiterwohnhaus dient dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb, der erst kürzlich erweiterte Rinderstall befindet sich in unmittelbarer Nähe. Im bisherigen Betriebsleiterwohnhaus leben derzeit mehrere Generationen in einem Haushalt, diese Situation soll aus Platzgründen verbessert werden. Folglich soll das ursprüngliche Betriebsleiterwohnhaus (HsNr. 2), das sich aktuell auf der Hoffläche befindet, nach Errichtung des neuen Betriebsleiterwohnhauses in ein „Altenteilerwohnhaus“ umgenutzt werden. 

Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Errichtung eines neuen Betriebsleiterwohnhauses mit Garage sowie zur Umnutzung des ehemaligen Betriebsleiterwohnhauses als „Altenteilerhaus“ erfüllt. Die Fragen aus dem Antrag auf Vorbescheid können somit bejaht werden. 

Die Abstandsflächen des neu geplanten Betriebsleiterwohnhauses werden zum Teil nicht auf dem Baugrundstück nachgewiesen, jedoch sind die Flächen, auf denen der Nachweis übernommen werden soll, im Besitz des Antragstellers. Eine Erklärung zur Abstandsflächenübernahme liegt dem Antrag auf Vorbescheid bei. 

Aktuell ist das Baugrundstück erschließungstechnisch noch nicht gesichert. Es fehlen Dienstbarkeiten bzgl. der Zufahrt, sowie für die Wasserversorgung und Entwässerung auf dem Grundstück FlNr. 2359/2 und/oder FNr. 2359/3, Gmkg. Ebersberg. Dies ist mit der städtischen Tiefbauabteilung noch abzustimmen. Zum Herbeiführen der gesicherten Erschließung ist mit der Stadt eine entsprechende Erschließungsvereinbarung zu unterzeichnen.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 2469/3, Gmkg. Ebersberg, Vorderegglburg 2. 
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid grundsätzlich zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird aufgrund der fehlenden Erschließung nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2023 09:21 Uhr