Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Personalwohngebäudes für die Kreisklinik Ebersberg mit 58 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 824/7, Gmkg. Ebersberg, von-Scala-Str. 2/4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte im Rahmen eines Vorbescheides die Zulässigkeit des neu geplanten Personalwohngebäudes für die Kreisklinik Ebersberg klären. 
Das Wohngebäude soll U-förmig nach Norden hin offen errichtet werden, es sollen insgesamt 58 Wohneinheiten entstehen. Auf der Südseite ist eine Längenentwicklung des Baukörpers mit ca. 47,55 m vorgesehen, auf der Ost- und Westseite ist jeweils eine Länge von 29,85 m geplant. Gesamt ergibt sich eine Grundfläche von ca. 1.420 m². Die Höhenentwicklung soll ca. 14,75 m betragen, nach Norden hin werden die Baukörper terrassenförmig abgestuft. In der Tiefgarage werden 58 Stellplätze (1 StPl. pro WE) nachgewiesen. Daneben finden sich dort 24 Fahrradabstellplätze mit Lademöglichkeit sowie 10 Abstellplätze für Lastenräder, die von der Kreisklinik zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Innenhof kann/soll als Aufenthalts- und Spielfläche genutzt werden. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtwirksamen Bebauungsplanes. Für das Grundstück wurde zwar am 07.06.2011 der Bebauungsplan Nr. 183 – „von-Scala-Straße“ als Satzung beschlossen, jedoch seinerzeit nicht bekanntgemacht und in Kraft gesetzt. Im Bebauungsplan war für das Grundstück ein Sondergebiet „Ärztehaus“ gem. § 11 BauNVO festgesetzt. 
Gemessen am Bebauungsplan Nr. 183 steht das geplante Gebäude hinsichtlich seiner Höhenentwicklung im Einklang. Dieser sah eine Wandhöhe von insgesamt 14,5 m vor, wobei das oberste Geschoss als Staffelgeschoss mit einem allseitigen Rücksprung von mindestens 3 Metern, ausgenommen die Ostseite, auszubilden war. Das Gebäude überschreitet knapp die im Bebauungsplan vorgesehene Grundfläche (vorgesehener Bauraum 45 m x 29 m). Weiterhin entspricht das geplante Wohngebäude nicht der Sondergebietsfestsetzung „Ärztehaus“. 

Derzeit beurteilt sich das Bauvorhaben jedoch nach § 34 BauGB (Innenbereich). Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

Beim Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung ist die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zur Umgebungsbebauung maßgebend, wie Grundfläche, Höhe und Kubatur der geplanten Gebäude. 
Das Grundstück an der von-Scala-Straße wird vorwiegend geprägt durch die großen Baukörper der Kreisklinik, die südlich, südöstlich und östlich des Baugrundstückes liegen. Nördlich schließt sich die Wohnbebauung des Kurt-Rohde-Platzes mit 3-geschossigen Mehrfamilienhäusern an. Lediglich im Westen ist eine kleinteiligere Einfamilienhaus-Bebauung zu finden. Aufgrund der deutlichen Prägung durch die vorhandenen Klinikbauten auf drei Seiten, würde sich der vorgeschlagene Baukörper im Rahmen des § 34 BauGB einfügen. 
Auch nach Art der Nutzung fügt sich das Gebäude ein, da im Norden und Westen Wohnnutzung bereits vorhanden ist und die geplante Wohnbebauung eine der Kreisklinik dienende Nutzung (Wohnungen für Pflegepersonal) zum Inhalt hat.

Da auch die Erschließung gesichert ist, sind aus Sicht der Verwaltung die Einfügungsmerkmale des § 34 BauGB erfüllt. 

Die Abstandsflächen können auf der Nord- und Westseite auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden, auf der Süd- und Ostseite ist eine Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich. Grundstückseigentümer der betroffenen Grundstücke ist allerdings auch hier die Kreisklinik Ebersberg.  Eine Abweichung wäre aus Sicht der Verwaltung hier denkbar.

Das Personalwohngebäude entspricht nicht der Eigenart eines Schwesternwohnheimes, das gem. Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Ebersberg einen Stellplatzbedarf von je 1 Stellplatz pro 2 Betten verlangt. Durch die unterschiedlichen Wohnungsgrößen (1- bis 4-Zimmer-Wohnungen) ist das geplante Gebäude eher wie ein Mehrfamilienhaus zu betrachten, der Stellplatzbedarf wäre folglich mit 1,5 Stellplätzen pro WE nachzuweisen. Hier müsste eine Befreiung zur Stellplatzreduzierung auf 58 Stellplätze (1 StPl. je WE) erteilt werden. Aufgrund der zu erwartenden Belegung des Personalwohngebäudes mit Mitarbeitern der Kreisklinik Ebersberg ist diese aus Sicht der Verwaltung denkbar. Das Wohngebäude ist in unmittelbarer Nähe zur Klinik, der Arbeitsplatz kann fußläufig erreicht werden. Die Planung sieht in der Tiefgarage 24 Fahrradabstellplätze mit Ladestationen und 10 Abstellplätze für Lastenräder vor, die die Kreisklinik Ebersberg zur Verfügung zu stellen soll. 

Diskussionsverlauf

Der Tagesordnungspunkt wurde eingehend und streckenweise kontrovers beraten. 
StRin Behounek hob die Dringlichkeit der Maßnahme hervor, stellte aber fest, dass die Fahrradabstellmöglichkeiten zu wenig sind. Sie müssten lt. Haushaltsbefragung aus dem Mobilitätskonzept 5-fach höher sein.  
Auf dem Dach muss eine PV-Anlage installiert werden. Die Mauer entlang der von-Scala-Straße soll durch eine Hecke ersetzt werden. Bei der Begrünung an der Haggenmillerstraße wurde nichts insektenfreundliches gepflanzt und die Vorbildwirkung nicht beachtet. 

StR Otter hatte keinen Zweifel an der Erforderlichkeit der Maßnahme. Er verlangte, die Gebäudemasse nach Norden zu verschieben und die Abstandsflächen evtl. über einen Bebauungsplan zu regeln. Die Bürger nehmen den Straßenraum wahr, der hier besser gelöst werden kann und keine gute Ortsgestaltung darstellt. 

StR Hilger begrüßte die Errichtung der Tiefgarage und forderte ein klares Bekenntnis zur PV-Anlage, da der Träger der Einrichtung schließlich der Landkreis sei. 

StR Münch stellte seine Zustimmung in Aussicht. Der limitierende Faktor für die Klinik sei das Personal. Die Diskussion über Personalwohnungen wird seit Jahren geführt.  Aus dem Rettungsdienst und der Feuerwehr ist bekannt, dass Patienten aus Gründen der Personalmangels oft weit entfernt verlegt werden müssen. Die verstrichene Zeit merkt man nun. Mit dem Personalwohnbau kann man diesem Problem entgegenwirken. Er erkundigte sich hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Konstruktionsweise. 

StR Riedl stellte fest, dass die Stadt nicht für eine defizitäre Klinik- und Personalplanung verantwortlich ist. Er kritisierte die hohe Baumasse und vermisste oberirdische Stellplätze für Besucher. Der Parkplatzbedarf für 3- und 4-Zimmerwohnungen ist nicht mit dem Schlüssel 1,0/WE abzubilden. Einzug, Mieterwechsel und Anlieferungen seien aufgrund fehlender Flächen nicht abwickelbar. Die Mauer entlang der Straße ist nicht akzeptabel. 
Das Gebäude sei innerhalb der Wohnbebauung nicht zumutbar; bestimmte Ämter dürften sich das erlauben, während ein Privater das nicht könnte. 

StR Friedrichs war der Ansicht, dass ein Abrücken Richtung Norden möglich sein muss. Notfalls müssten Abstriche bei den Stellplätzen gemacht werden. Wichtig sei, das Personal für die Klinik zu halten. Die Art der Bauweise wurde begrüßt, auf die Wärmeversorgung soll geachtet werden. Die Fahrradstellplätze müssen überdacht und zugänglicher sein. 

StR Otter fand die Planung sehr wirtschaftlich. Um das Gebäude nach Norden zu verschieben könnte eine Abweichung von Abstandsflächen bis zur Regelung nach BayBO (0,4H) geprüft werden. Die Planungen waren seit August 2022 bekannt; er bedauerte, dass hierüber bislang nicht gesprochen wurde. 

Erster Bürgermeister fasste die Historie der Entwicklung zusammen. Der Stadt wurden nahezu alle 6 Monate neue Ideen vorgelegt. Auf Drängen der Stadt wurde beginnend mit dem Stellplatznachweis ein Gesamtkonzept entwickelt. Die vorliegende Planung ist ein Bestandteil davon. Die Stadtratsmitglieder wurden über die Planungen laufend informiert; dass keine Beteiligung stattfand, stimme so nicht. Nach seiner Auffassung ist der Verkehr bei diesem Vorhaben kein Thema. Der Arbeitsplatz liegt unmittelbar auf der anderen Straßenseite; die Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in ca. 300 m Entfernung. Der Stellplatzschlüssel von 1,0 wurde vom Stadtrat auch für die Entwicklung an der Münchener Straße beschlossen; die vorliegende Situation ist somit vergleichbar. Er wies daraufhin, dass im Bauteil 3 die Tiefgarage regelmäßig zu einem Drittel leer steht. Es gibt Überlegungen der Klinik, die Tiefgarage dort in den Hallenbadbereich hinein zu erweitern. Mit dem zusätzlichen Angebot der Parkhausaufstockung wird eine Entzerrung erwartet. 

Herr Gangkofer (Vertreter der Kreisklinik) erläuterte, dass die Abstandsflächen den Gebäudekörper bestimmt hätten. Die TG-Abfahrt im Norden bot sich daher an. Er sah allerdings eine Möglichkeit das Gebäude um ca. 3m nach Norden zu verschieben. Die Abfahrt im Westen müsste dann durch eine Ampelanlage ertüchtigt werden. Ein Bebauungsplanverfahren sei aus Zeitgründen nicht erwünscht. Die Mauer entlang der Straße war zum Abfangen des Höhenverlaufs der Straße erforderlich. 
Herr Beslmüller (Vorstand WBE) sicherte die Errichtung einer PV-Anlage zu.

StR Schechner forderte Aufstellmöglichkeiten für Paketdienste, schließlich werden hier 58 Wohneinheiten geplant, bei denen mit häufiger Anlieferung zu rechnen ist. Es sei respektlos gegenüber den Lieferdiensten, hier keine angemessenen Aufstellflächen zur Verfügung zu stellen. 
Herr Gangkofer wird auf der Ostseite Stellflächen einplanen. 

Erster Bürgermeister fasst die Diskussion zusammen und unterbreitete dem Ausschuss den Vorschlag, dem Bauvorhaben zuzustimmen, wenn folgende Maßgaben Bestandteil des Beschlusses werden:

  1. Verschieben des Gebäudes nach Norden; eine etwa erforderliche Abweichung von den Abstandsflächen wird in Aussicht gestellt. Die Tiefgaragenabfahrt wird vom Norden in den Westen verlegt. Die dadurch freiwerdende Fläche dient der Verschiebung des Gebäudes nach Norden. 

  2. Deutliche Erhöhung der Anzahl der oberirdischen Fahrradabstellplätze

  3. Zwingende Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach

  4. Abgrenzung der Terrassen an der von-Scala-Straße durch eine Hecke; es darf allenfalls eine Stützmauer errichtet werden. 

  5. Schaffung einer geeigneten Aufstellfläche für Paketdienste und Anlieferungen     

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Personalwohngebäudes für die Kreisklink Ebersberg mit 58 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 824/7, Gmkg. Ebersberg, von-Scala-Str. 2/4.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid samt der erforderlichen Abweichung und Befreiung zu und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen, wenn die im Vortrag genannten Maßgaben (Ziff. 1 – 5) erfüllt sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2023 09:21 Uhr