Bebauungsplan Nr. 178; Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung-Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche "Kinderbetreuungseinrichtung" statt öffentliche Grünfläche


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bebauungsplan setzt für den südwestlichen Bereich der Hupfauer Höhe im Bereich der Ringstraße/Brünnsteinstraße (FlNr. 765/1) eine öffentliche Grünfläche fest. Auf dieser Fläche befand sich zuletzt das Gebäude des alten Kindergartens St. Benedikt, der nun weiter nördlich, auf FlNr. 765 (Dr.-Wintrich-Str. 41) neu errichtet wurde. 

Für die weitere kurz- als auch mittelfristige Entwicklung im KITA-Bereich rückt die Fläche an der Ringstraße wieder in den Focus. 
Für den Neubau der Kindertagesstätte St. Sebastian an der Pfarrer-Bauer-Straße wird für die Bauzeit von mindestens 2 Jahren ein Ausweichquartier notwendig. In der ständigen Arbeitsgruppe für dieses Projekt wurden zahlreiche Standorte für Containerlösungen auf verschiedenen Flächen im Stadtgebiet untersucht. Die untersuchten Standorte scheiterten zumeist entweder am erforderlichen Platzbedarf für eine Gesamteinrichtung oder an der Bereitschaft der Grundstückseigentümer, die Flächen zur Verfügung zu stellen.
Aus wirtschaftlicher Sicht und aus Gründen eines zukünftig bestehenden hohen Bedarfs an zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen wurde daher entschieden, auf dem Grundstück des ehemaligen Kindergartens St. Benedikt wieder ein Gebäude für Betreuungseinrichtungen zu bauen. Das Gebäude kann zunächst als Ausweichquartier und im Anschluss als weitere Einrichtung genutzt werden. Deswegen soll auf dem Grundstück eine länger nutzbare Ausführung in Holzmodulbauweise errichtet werden. Der zusätzliche Bedarf für die nächsten Jahre wurde in der Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses vom 24.01.2022 festgestellt. 
Bei den Krippenplätzen besteht ein Bedarf von mindestens 2 Gruppen (je 12 Plätze). Beim Kindergarten werden zwei Gruppen (je 25 Plätze) benötigt und bei der Grundschulkinderbetreuung werden vier Gruppen mit jeweils 25 Plätze benötigt. Angesichts dieser Zahlen und der Betreuungssituation bestehen ausreichende städtebauliche Gründe die eine Bebauungsplanänderung rechtfertigen.  

Hierfür ist es allerdings notwendig, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 178 – Kindergarten an der Hupfauer Höhe zu ändern. Planungsziel ist die Herausnahme der öffentlichen Grünfläche im südlichen Bereich und die Festsetzung einer öffentlichen Gemeinbedarfsfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB mit der Zweckbestimmung „Kinderbetreuungseinrichtung“. 


 
Bebauungsplan 178 rechtswirksam


Planung 1. Änderung 


Die Untere Naturschutzbehörde stellt derzeit eine neue Verordnung für das Naturdenkmal „Hupfauer Höhe“ auf. Hierzu wird auf die Sitzungen des Technischen Ausschusses vom 11.01.2022, TOP 6, öffentlich und vom 12.07.2022, TOP 11, öffentlich verwiesen. Im Zuge des Verfahrens wurde auf Initiative der Stadt, der Bereich der ehemaligen Kindergartenflächen aus dem Bereich der Naturdenkmalverordnung herausgenommen. Somit stehen einer weiteren Entwicklung der Fläche nach derzeitigem Kenntnisstand keine schwerwiegenden naturschutzfachlichen Belange entgegen. 

Aus Sicht der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178 – Kindergarten an der Hupfauer Höhe zu fassen. 



   
 

Diskussionsverlauf

StR Schechner forderte, dass die nördliche Grünfläche des Änderungsumgriffs als Schlittenberg erhalten bleibt. 

StR Otter fand den Umsetzungsweg nicht nachvollziehbar. Der grüne Erlebnisraum sollte als Ausgleich zur Verdichtung erhalten werden. Er bezweifelte, dass das dargestellte Raumprogramm an dieser Stelle abgebildet werden kann. Das Projekt wurde nicht richtig aufgestellt. Eine KITA würde hier nicht in Stadtgefüge passen. Er fühlte sich bei diesem Prozess nicht mitgenommen. 

Erster Bürgermeister Proske erläuterte, dass ein Aufteilen der Einrichtung nie gewollt war.  Alle Versuche andere Grundstücke zu finden war nicht erfolgreich, da u. a. die angefragten Eigentümer ihre Flächen nicht zur Verfügung stellten. 
Der Ortsteil Süd-West würde sich allein durch die Bebauung am Augrund in Zukunft wandeln. Es wird eine dauerhafte Lösung angestrebt, statt eines Containerprovisoriums für ca. 2 Mio €, das danach nicht mehr gebraucht wird. Darüber hinaus müssten neue Container auch noch lange gelüftet werden, bis sie beziehbar sind.  Der Kita-Bedarf wurde im USK festgestellt. Ab 2027 wird auf jeden Fall ein weiterer Kindergarten notwendig. Dieser Bedarfsprognose haben alle zugestimmt. 

StRin Behounek fragte nach der Möglichkeit von Personalwohnungen. Herr Stalla (Hochbau) sicherte eine Prüfung dieser Frage zu. 

StR Münch stellte fest, dass die Herausnahme der Fläche im Rahmen des naturschutzrechtlichen Verfahrens extra für die nun genannten Zwecke erfolgte. Insofern sei der Einwand von StR Otter nicht nachvollziehbar.
StR Schechner fügte an, dass auf dieser Fläche auch mal Wohnbebauung angedacht war.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178 – Kindergarten an der Hupfauer Höhe. Planungsziel ist die Festsetzung einer öffentlichen Gemeinbedarfsfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB mit der Zweckbestimmung „Kinderbetreuungseinrichtung“. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.03.2023 09:21 Uhr