Kinderbetreuungseinrichtungen; Durchführung eines VGV-Verfahrens zur Erweiterung Grundschule und Schülerbetreuung Schule an der Flossmannstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der Grundschule werden in den nächsten Jahren die Schülerzahlen steigen. Im Schuljahr 22/23 sind bereits 5 zweite Klassen in Betrieb, im Schuljahr 23/24 ist derzeit auch von 5 erste Klassen auszugehen. Um die Schüler dauerhaft unterbringen zu können wurde seitens der Verwaltung geprüft in wie weit eine Aufstockung des Bestandsgebäudes möglich ist. Die Prüfung ergab die Möglichkeit einer Aufstockung. Im Bebauungsplan 221, der derzeit in Aufstellung sich befindet, ist dies bereits berücksichtigt.
Für die Schülerbetreuung werden ab 25/26 mehr Plätze benötigt, da ab diesem Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht.
Für die Planung dieser Maßnahmen ist ein VGV-Verfahren erforderlich.

Von der Verwaltung wurden bereits 3 Büros angefragt:

  • Kanzlei - RAe Stolz Goldbrunner Klein                         
Rae Stolz
 
  • Ernst & Young Real Estate GmbH
Thomas Diwo | Manager | Strategy and 
Transactions                                                        

  • Brinkmeier + Salz Architekten Partnerschaft mbB        
Frau Wohn


Derzeit liegen noch keine Angebote vor, werden vor, bzw. zur Sitzung nachgereicht. Die Verwaltung empfiehlt den wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen. 
Haushaltstechnisch ist der Betrag des Verfahrens angemeldet.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt fand keine Diskussion statt.

Beschluss

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses beschließen den Auftrag für die Durchführung des VGV -Verfahren zum Bau der Erweiterung Grundschule und Schülerbetreuung an den wirtschaftlichsten Bieter Architekten Brinkmeier + Salz, München, zu einem pauschalen Gesamtbruttopreis in Höhe von 11.840,50 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Spötzl und StR Hilger waren zur Abstimmung nicht anwesend

Datenstand vom 15.03.2023 09:21 Uhr