Bebauungsplan 199.1 - 1. Änderung Hörmannsdorf-Nord; Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

A. Vorgeschichte:
Der Technische Ausschuss (TA) der Stadt Ebersberg hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 199 – Hörmannsdorf-Nord- beschlossen. Der Beschluss wurde am 18.01.2022 öffentlich bekannt gemacht. Planungsziel ist die Zulassung von sozialen Einrichtungen (Seniorentagespflege) im Erdgeschoss der Parzelle 9. Diese Nutzung ist im allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässig und stellt somit nur eine Ergänzung der bestehenden Nutzungsmöglichkeiten dar. Es ergibt sich damit keine Änderung des Gebietscharakters.
Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) fand zwischen dem 26.01.2022 und dem 28.02.2022 statt. 

B. Stellungnahmen: 

1. Keine Rückmeldung haben abgegeben:
1.1 Landratsamt Ebersberg, Wasserrecht
1.2 Landratsamt Ebersberg, Öffentl. Sicherheit und Ordnung
1.3 Evang.-Luth. Pfarramt Ebersberg
1.4 Katholisches Pfarramt Ebersberg
1.5 Erzbischöfliches Ordinariat München
1.6 Kreisbrandinspektion Ebersberg, jetzt Brandschutzdienststelle beim LRA Ebersberg
1.7 Stadt Ebersberg, Amt für Familie und Kultur 

2. Keine Einwände / Bedenken haben vorgetragen:
2.1 Landratsamt Ebersberg, Bauleitplanung, Schreiben vom 23.02.2022
2.2 Landratsamt Ebersberg, Altlasten/Bodenschutz, Schreiben vom 28.01.2022
2.3 Landratsamt Ebersberg, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 18.02.2022
2.4 Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 22.02.2022

3. Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1 Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 25.01.2022
3.2 Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 26.01.2022




Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen


C. Behandlung der Stellungnahmen:

3.1 Stadt Ebersberg, Tiefbauamt Schreiben vom 25.01.2022
Das Tiefbauamt weißt daraufhin, dass die Erschließung des Baugebietes hinsichtlich Kanalisation, Wasserversorgung und Straße fertiggestellt ist. 
Es wird auf die Regenwasserbehandlung der einzelnen Baugrundstücke hingewiesen. Hierzu ist eine nach den Vorgaben der Stadt dimensionierte Rückhalteeinrichtung zu schaffen. Das anfallende Überwasser kann gedrosselt in den Regenwasserkanal eingeleitet werden. Mit Einreichung des Bauantrags ist eine Entwässerungsplanung 3-fach der Stadt vorzulegen. 

Ein Glasfaseranschluss (schnelles Internet) wurde vorgesehen. 

Eine Nahwärmeversorgung ist in Planung

Behandlungsvorschlag:
Die vorgetragenen Punkte sind auf der Ebene der Objektplanung zu berücksichtigen. Eine Anpassung/Änderung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich. 

Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 


3.2 Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 26.01.2022
Das Gesundheitsamt teilt mit, dass aus fachlicher Sicht der Planung nichts entgegensteht. Es wird festgestellt, dass ein Anschluss an die Trinkwasserversorgung vorhanden ist. 

Es wird bei der Konkretisierung des Baus bzw. des Innenausbaus mit Mitteilung gebeten, da es sich um eine Seniorentagesstätte handelt. Hier wären aus hygienischer Sicht einige Punkte zu berücksichtigen (z. B. Bodenbeläge, Toilettenanzahl). 

Behandlungsvorschlag:
Die vorgetragenen Punkte sind auf der Ebene der Objektplanung zu berücksichtigen. Eine Anpassung/Änderung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich. Die vorgetragenen Punkte werden dem Vorhabenträger mit der Bitte um Beachtung zur Kenntnis gegeben. 

Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 

Beschluss

  1. Der Technische Ausschuss nimmt von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Kenntnis. Der Technische Ausschuss macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 09.11.2021 zu Eigen. 

  2. Der Technische Ausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 199.1 – Hörmannsdorf-Nord, 1.Änderung, in der Fassung vom 14.03.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2023 07:50 Uhr