Bebauungsplan 199.1 - 1. Änderung Hörmannsdorf-Nord; Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 14.03.2023 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Der Technische Ausschuss (TA) der Stadt Ebersberg hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 199 – Hörmannsdorf-Nord- beschlossen. Der Beschluss wurde am 18.01.2022 öffentlich bekannt gemacht. Planungsziel ist die Zulassung von sozialen Einrichtungen (Seniorentagespflege) im Erdgeschoss der Parzelle 9. Diese Nutzung ist im allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässig und stellt somit nur eine Ergänzung der bestehenden Nutzungsmöglichkeiten dar. Es ergibt sich damit keine Änderung des Gebietscharakters.
Das Tiefbauamt weißt daraufhin, dass die Erschließung des Baugebietes hinsichtlich Kanalisation, Wasserversorgung und Straße fertiggestellt ist.
Es wird auf die Regenwasserbehandlung der einzelnen Baugrundstücke hingewiesen. Hierzu ist eine nach den Vorgaben der Stadt dimensionierte Rückhalteeinrichtung zu schaffen. Das anfallende Überwasser kann gedrosselt in den Regenwasserkanal eingeleitet werden. Mit Einreichung des Bauantrags ist eine Entwässerungsplanung 3-fach der Stadt vorzulegen.
Die vorgetragenen Punkte sind auf der Ebene der Objektplanung zu berücksichtigen. Eine Anpassung/Änderung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Das Gesundheitsamt teilt mit, dass aus fachlicher Sicht der Planung nichts entgegensteht. Es wird festgestellt, dass ein Anschluss an die Trinkwasserversorgung vorhanden ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0