StR Gressierer als Vertreter des Antragstellers erläuterte den Antragsinhalt. Man strebe eine grundsätzliche Öffnung des Turms an. Der Focus soll auf einer möglichst ganzjährigen Öffnung liegen. Dabei ist die witterungsbedingte Situation möglichst pragmatisch zu berücksichtigen. Diesen Winter wäre eine Öffnung an zahlreichen Tagen möglich gewesen. Die Verkehrssicherungspflicht sei übererfüllt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse nicht berücksichtigt würden. Es soll bei entsprechender Witterung lieber länger abgesperrt werden. Die Mitarbeiter der Wasserversorgung könnten zur Kontrolle genau instruiert werden.
Der Turm sei u. a. aus zahlreichen Spendengeldern aus der Bevölkerung mitfinanziert, deswegen könne man ihn nicht für eine so lange Zeit der Nutzung für die Bürgerschaft entziehen. Erster Bürgermeister Proske wies auf die immer strenger werdenden Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht hin. Auf dem Turm besteht wegen seiner exponierten Lage eine hohe Gefahr von plötzlich auftretender überfrierender Nässe. Der Stadtverwaltung liegen allenfalls eine Handvoll Nachfragen (keine Beschwerden) zur Turmsperrung vor. Es müsse sich und die Verwaltung absichern; er zog eine Überprüfung der Rechtsmäßigkeit des Beschlusses über die Kommunalaufsicht in Erwägung.
Nach Angaben von StR Otter wird die Fraktion PRO EBERSBERG den Antrag unterstützen. Juristen würden sich zu stark absichern. Auch die Wege zum Turm seien bauliche Anlagen und müssten gesichert werden. Die Öffnung sollte nicht tagesscharf erfolgen; dies sei mit grundsätzlich gemeint. Der Stadtrat sollte sich als Ermöglichungsgremium sehen und sollte einen möglichst einstimmigen Beschluss zum Schutz der Stadtverwaltung erreichen.
StR Friedrichs teilte mit, dass Versicherer jedes Risiko versichern würden; es sei nur von der Prämie abhängig. Die Haftungsfrage sollte vorher genau geklärt sein. Nachts müsste der Turm immer zu sein. Eine Öffnung wäre für ihn bei längeren Warmphasen vorstellbar.
Für StR Mühlfenzl machte der Antrag schon Sinn. Zweifel traten aber angesichts der Rechtsanwaltsschreiben auf. Er wollte den städt. Mitarbeiter keine straf- oder zivilrechtliche Haftung auferlegen. In Zeiten knappen Personals wird viel über Belastungen gesprochen; hier würde eine zusätzliche Belastung aufgebürdet.
Auf Nachfrage von StR Fritsch, ob auf den Treppen „Anti-Rutsch-Matten“ aufgebracht werden können, teile die Verwaltung mit, dass dies aufgrund der komplexen Baukonstruktion des Turms nicht möglich sei. Zum weiteren steht der Turm unter Denkmalschutz. Jede Maßnahme ist zuvor mit dem Denkmalamt abzustimmen bzw. zu genehmigen.
Für StR Gressierer dienten die Gegenargumente der Verhinderung einer Sache, die man nicht möchte. Er stellte fest, dass die Mitarbeiter der Wasserversorgung bereits heute eine große Verantwortung tragen würden.
StR Dr. Schulte-Langforth bat um Klärung der Versicherungssumme; solange sollte der Antrag, auch angesichts der Haushaltssituation, zurückgestellt werden.
StR Otter regte an, die Entscheidung bis zur Klärung der offenen Fragen zu verschieben. Dem schloss sich StR Spötzl mit der Forderung an, dass die Verwaltung ein tragbares Konzept bis zum nächsten Winter entwickelt.
Erster Bürgermeister Proske fasste die Diskussion in nachfolgender Beschlussempfehlung zusammen: