Bauantrag wegen Anbau eines Geräteraumes an das bestehende Einfamilienhaus in 85560 Ebersberg, Abt-Häfele-Straße 18a, FlNr. 290, Gemarkung Ebersberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 18.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, an der Grundstücksgrenze zu seinem nördlichen Nachbarn (Abt-Häfele-Str. 18) einen Geräteraum und einen Windfang anzubauen. Die Tiefe beträgt 3,30 m die Breite des Vorhabens 6,84 m.
Auf dem Anbau soll eine Terrasse errichtet werden. Dies ist nach den geltenden Abstandsflächenvorschriften unzulässig, es sei denn, der Nachbar erklärt die Übernahme der Abstandsflächen.
Die fehlenden Unterlagen und Erläuterungen wurden beim Planer sowohl schriftlich als auch nochmals am 28.03.2023 telefonisch angefordert. Bis zum Zeitpunkt der Ladung lagen die Unterlagen vor / nicht vor.
Zwischenzeitlich liegt die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme des Nachbarn mit Datum vom 29.03.2023 vor.
Das Grundstück liegt im sog. Innenbereich (§ 34 BauGB); ein Bebauungsplan besteht hier nicht.
Das Vorhaben fügt sich nach Art, Maß, der Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in die Umgebung ein.
Sofern die Zustimmungen des Nachbarn vorliegen bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken
Beschluss
Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauvorhaben wegen Anbau eines Geräteraumes an das bestehende Einfamilienhaus in 85560 Ebersberg, Abt-Häfele-Str. 18a, FlNr. 290, Gemarkung Ebersberg und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.05.2023 07:38 Uhr