In der Sache wird auf den Aufstellungsbeschluss vom 10.01.2023 verwiesen.
In der heutigen Sitzung soll der Planentwurf vorgestellt werden. Auf die beiliegenden Anlagen wird insoweit verwiesen.
Mit der Bebauungsplanänderung sollen die mehrfach an die Verwaltung herangetragenen Wünsche nach Aufstockung / Ausbau der vorhandenen Wohngebäude ermöglicht werden. Das Planungskonzept des zugrundeliegenden Bebauungsplanes Nr. 23 ist bereits umgesetzt. Zwischenzeitlich erfolgten bereits einige Nachverdichtungsmaßnahmen über Abweichungen und Befreiungen. Die aktuell vorliegenden Bauwünsche können jedoch nicht mehr über Abweichungen geregelt werden.
Da davon auszugehen ist, dass weitere ähnliche Nachverdichtungswünsche folgen wer-
den, wurde der Bebauungsplan Nr. 23 insgesamt hinsichtlich seines Nachverdichtungspotentials geprüft und ein Gesamtkonzept mit dem Ziel entwickelt, maßvolle und städtebaulich verträgliche Erweiterungsmöglichkeiten durch die Festsetzung von neuen Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung planungsrechtlich zu sichern.
Mit der Planung soll ein Beitrag zur Schaffung von Wohnraum in einem bestehenden
Wohnquartier geleistet werden, um der derzeit hohen Nachfrage an Wohnbauflächen
bzw. Wohnraum gerecht zu werden.
Zudem wird mit der vorliegenden Planung einer ressourcenschonenden Siedlungsentwicklung im Sinne des § 1a BauGB hinsichtlich eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung getragen und durch die Nachverdichtungsmöglichkeit in einem bestehenden Siedlungsraum der Siedlungsflächenverbrauch verringert.
Mit dem künftigen Bebauungsplan wären 3 Vollgeschosse als Höchstmaß zulässig.
Es wird eine Wandhöhe von 7,70 m festgesetzt, sowie eine Geschossflächenzahl von höchsten 1,05. Bei Neuerrichtung von Gebäuden bzw. Dacherneuerungen sowie bei Aufstockungen ist das Dach zu mindestens 50% mit PV-Modulen oder solaren Wärmekollektoren auszustatten.
Im Übrigen bleiben die Festsetzungen des BP 23 – Südwest Landhausbau i. d. F. der Bekanntmachung vom 22.10.1965 erhalten.
Die Verwaltung schlägt vor, das öffentliche Beteiligungsverfahren auf Basis des Entwurfs in der Fassung vom 20.04.2023 durchzuführen.