Bebauungsplan Nr. 23-Südwest Landhausbau; 1. Änderung; Vorstellung des Planungsentwurfs und Einleitung des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 09.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.05.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Sache wird auf den Aufstellungsbeschluss vom 10.01.2023 verwiesen. 

In der heutigen Sitzung soll der Planentwurf vorgestellt werden. Auf die beiliegenden Anlagen wird insoweit verwiesen. 

Mit der Bebauungsplanänderung sollen die mehrfach an die Verwaltung herangetragenen Wünsche nach Aufstockung / Ausbau der vorhandenen Wohngebäude ermöglicht werden. Das Planungskonzept des zugrundeliegenden Bebauungsplanes Nr. 23 ist bereits umgesetzt. Zwischenzeitlich erfolgten bereits einige Nachverdichtungsmaßnahmen über Abweichungen und Befreiungen. Die aktuell vorliegenden Bauwünsche können jedoch nicht mehr über Abweichungen geregelt werden. 

Da davon auszugehen ist, dass weitere ähnliche Nachverdichtungswünsche folgen wer-
den, wurde der Bebauungsplan Nr. 23 insgesamt hinsichtlich seines Nachverdichtungspotentials geprüft und ein Gesamtkonzept mit dem Ziel entwickelt, maßvolle und städtebaulich verträgliche Erweiterungsmöglichkeiten durch die Festsetzung von neuen Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung planungsrechtlich zu sichern. 
Mit der Planung soll ein Beitrag zur Schaffung von Wohnraum in einem bestehenden 
Wohnquartier geleistet werden, um der derzeit hohen Nachfrage an Wohnbauflächen 
bzw. Wohnraum gerecht zu werden.   
Zudem wird mit der vorliegenden Planung einer ressourcenschonenden Siedlungsentwicklung im Sinne des § 1a BauGB hinsichtlich eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung getragen und durch die Nachverdichtungsmöglichkeit in einem bestehenden Siedlungsraum der Siedlungsflächenverbrauch verringert.


Mit dem künftigen Bebauungsplan wären 3 Vollgeschosse als Höchstmaß zulässig. 
Es wird eine Wandhöhe von 7,70 m festgesetzt, sowie eine Geschossflächenzahl von höchsten 1,05. Bei Neuerrichtung von Gebäuden bzw. Dacherneuerungen sowie bei Aufstockungen ist das Dach zu mindestens 50% mit PV-Modulen oder solaren Wärmekollektoren auszustatten. 

Im Übrigen bleiben die Festsetzungen des BP 23 – Südwest Landhausbau i. d. F. der Bekanntmachung vom 22.10.1965 erhalten. 

Die Verwaltung schlägt vor, das öffentliche Beteiligungsverfahren auf Basis des Entwurfs in der Fassung vom 20.04.2023 durchzuführen. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 – Südwest Landhausbau in der Fassung vom 20.04.2023 und stimmt diesem zu. 
Die Verwaltung wird beauftragt, das öffentliche Beteiligungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
BPL 23 1.Änderung Begründung 230420 (.pdf)
BPL 23 1.Änderung Vorentwurf 230420 (.pdf)

Datenstand vom 24.05.2023 07:48 Uhr