Zu Beginn der Sitzung erkundigt sich der Vorsitzende des Elternbeirates Herr Lenger wie der Sportunterricht stattfinden wird und wie die Sanierung, in welchen Zeitrahmen stattfinden soll.
BGM Proske erläutert, dass Gespräche mit Rektor Herr Bär und Konrektorin Frau Müller bereits stattgefunden haben. Möglichkeiten den Sportunterricht stattfinden zu lassen bestehen in der Interrimsturnhalle. Diese muss heizungstechnisch angepasst werden. In den Sommermonaten wird der Sportunterricht hauptsächlich im Freien stattfinden, ab Herbst steht zusätzlich das Hallenbad zur Verfügung. Unbekannt ist jedoch ob Lehrer mit einer Schwimmausbildung an die Schule kommen. Seitens der Stadt wird Unterstützung durch Rettungsschwimmer zugesagt. Zudem wurde im Stadtgebiet noch eine hallenähnliche Fläche besichtigt, die derzeit geprüft wird. Möglichkeiten bietet auch noch der neue Mehrzweckraum in dem Umkleidegebäude des Waldsportpark. Hier ist der Transport der Kinder noch zu klären. Für den Sportverein kommt erschwerend noch dazu, dass im Zeitraum vom August – Oktober die 3-fach Turnhalle der Realschule wegen Sanierungsarbeiten an der Lüftung gesperrt ist.
Seitens der Verwaltung und Rechtsanwalt Sienz wurde in einem kurzen Abriss die Entstehung des Problems erläutert:
Inbetriebnahme der Turnhalle erfolgte im Frühjahr 2020, Mitte 2020 wurden die ersten feuchten Bereiche im Bereich der Lichtkuppeln bemerkt. Die Firma wurde über das bauleitende Architekturbüro Arch. Raith aufgefordert die Mängel zu beheben. Eine Abnahme des Gewerkes Dachabdichtung erfolgte nicht. Eine Reaktion seitens der ausführenden Firma erfolgte nicht. Daraufhin wurde ein privater Gutachter beauftragt. Im Februar 2021 lag das Gutachten vor, das der ausführenden Firma vorgelegt wurde. Auch hier erfolgte keine Reaktion. Im April 21 wurde auf Aufforderung unseres RA Herr Sienz das ergänzte Gutachten (Zuordnung Mängel Planung, Mängel Ausführung) vorgelegt. Zwischen April 2021 und August 2021 erfolgte ein umfangreicher Schriftverkehr zwischen Rechtsanwalt und Architekt, ausführende Firmen und deren Rechtsvertreter. Mitte August 2021 erfolgte dann bei Gericht der Antrag auf Durchführung des Beweisverfahrens. Im Oktober 2021 erfolgte die Mitteilung, dass die ausführende Firma, Firma PB Flachdachbau Insolvenz angemeldet hat. Erst im November erfolgte der Beweisbeschluss des LG München II. Erster Ortstermin fand am 17.02.2022 statt. Zusätzlich wurden unter Freigabe des Gerichts noch ein Fachbetrieb für Leckortung und ein Bauphysiker hinzugezogen. Anfang Februar 2023 ging das Gutachten des Bauphysikers und Ende März 2023 das Hauptgutachten ein. Eine Erweiterung des Gutachtens auf Feststellung desgenauen Umfanges des Schadens wurde seitens unseres Rechtsanwaltes noch mittels Antrags auf Ergänzung des Beweisbeschlusses gefordert. Daraufhin wurde vom Statiker die sofortige Sperrung des Gebäudes empfohlen.
StR Gressierer kritisiert die lange Zeit zwischen Schadenserkennung und Handeln und wirft Bürgermeister und Verwaltung Untätigkeit vor. In seinen Ausführungen weist er auf die Schadensminderungspflicht hin.
StR Ried merkt an, dass schon bei Vorstellung des Entwurfes er von einem Flachdach abgeraten hat., und erkundigt sich nach der Verfahrensdauer.
Rechtsanwalt Sienz nimmt Stellung zu dem Hinweis der Schadensminderungspflicht. Nach seiner Ansicht besteht keine Gefahr, da Seitens der Gutachter keinerlei Hinweise auf ein Notdach, bzw. Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Nach der Dauer des Verfahrens teilt Herr RA Sienz mit, dass nicht unter 3 Jahre zu rechnen ist, jedoch mit der Sanierung sofort begonnen werden kann, da die Beweiserhebung abgeschlossen ist. Herr Sienz weist auch darauf hin, dass eine Sanierung ohne vorherige gerichtliche Beweisaufnahme zum Schaden der Stadt Ebersberg geführt hätte und möglicherweise keine Erstattung stattfinden würde, da durch die vorzeitige Sanierung jegliche Beweismittel zerstört worden wären.
Seitens der Verwaltung wurde erläutert, dass das Gebäude ein Flach geneigtes Dach mit Entwässerung nach außen besitzt und kein klassisches Flachdach mit innenliegender Entwässerung aufweist. Es wurden bereits Angebote für ein Notdach eingeholt, jedoch noch nicht beauftragt um unnötig lange Vorhaltzeiten zu vermeiden, die vermutlich nicht bezahlt werden. Derzeit wird für die Sanierung ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Erste Kontakte haben bereits stattgefunden.
StR Otter weist auf die Entscheidung der Dachform hin, dass diese zwar problembehaftet ist, aber klimafreundlicher ist und entsprechend der Ausrichtung sehr gut mit Fotovoltaik belegbar ist. Die Verwaltung gibt den Hinweis, dass die Dachform zum Zeitpunkt der Vorstellung des Entwurfs mit einer Gegenstimme beschlossen wurde.
Seitens der Mehrheit der Mitglieder des technischen Ausschusses besteht die Meinung, dass die Problematik ärgerlich ist, die Vorgehensweise jedoch richtig gewesen ist. Eine rasche Sanierung ist dringend erforderlich.