Breitbandausbau in Ebersberg; Markterkundung im neuen Förderprogramm
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 23.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Stadt könnten voraussichtlich mithilfe der neuen Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes die noch vorhandenen unterversorgten Gebiete gefördert ausgebaut werden. Die Förderquote beträgt dabei bis zu 90 % (50% Bund, bis zu 40% Kofinanzierung des Landes, Wahrscheinlichkeit für Ebersberg eher bei 80% bzw. 30 %-Kofinanzierung).
Eine neue Kofinanzierungsrichtlinie des Freistaats wird Mitte des Jahres veröffentlicht.
Um dieses Förderprogramm in Anspruch nehmen und überhaupt den Bedarf inkl. der zu erwartenden Kosten (Eigenanteil) benennen zu können, muss eine aktuelle Markterkundung mit vorgeschalteten Branchendialogen durchgeführt werden. Die Durchführung und Auswertung wird die Ledermann GmbH übernehmen.
Die Kosten dafür sind vollständig über die Beratungsförderung des Bundes für Beratungsleistungen gedeckt. Die Stadt Ebersberg verfügt bereits über einen gültigen Förderbescheid über Beratungsleistungen in Höhe von 50.000 € aus dem Breitbandförderprogramm 2023.
Auf Grundlage der Markterkundung können die förderfähigen Adressen im Rahmen des aktuellen Graue-Flecken-Förderprogramms des Bundes eruiert werden, welche Basis der formellen Beantragung der Fördermittel zum Ausbau sind.
Förderanträge sind bis zum 15. Oktober 2024 zu stellen, sind aber erst nach Durchführung der Markterkundung möglich.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, mit Unterstützung durch das Ingenieurbüro Ledermann ein Markterkundungsverfahren im Gigabit-Förderprogramm des Bundes 2023 durchzuführen und im Anschluss nach Beratung im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales ggfs. einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.05.2023 15:47 Uhr