Bauantrag wegen Errichtung einer Terrassenüberdachung am bestehenden Reiheneckhaus in 85560 Ebersberg, Böhmerwaldstr. 46, 85560 Ebersberg, FlNr. 873/36, Gemarkung Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 20.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 20.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antragsteller plant die Errichtung einer Terrassenüberdachung an seinem Reiheneckhaus. 

Folgendes ist geplant:

Terrassenüberdachung (T = 3,20 m; 5,80 m)                         18,6 m²

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 „Böhmerwaldstr. Ost“. 
Das Vorhaben überschreitet die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen und bedarf wegen seiner Bebauungstiefe der Genehmigung. 

In dem Gebiet sind bereits Terrassenüberdachungen vorhanden. Der Bebauungsplan trifft für solche Einrichtungen keine Regelungen. 

Aus Sicht der Verwaltung kann die Befreiung erteilt werden, da keine Planungsgrundzüge berührt werden. Die betroffene Nachbarin hat dem Vorhaben zugestimmt. Von den Nachbarn, die Miteigentum am Weg haben, liegt keine Zustimmung vor. Aufgrund des Vorhabens werden allerdings keine nachbarlichen Belange berührt, so dass das Einvernehmen trotz fehlender Unterschriften erteilt werden kann. 

Eine weitere Stellplatzpflicht wird durch das Vorhaben nicht ausgelöst. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Errichtung einer Terrassenüberdachung in 85560 Ebersberg, Böhmerwaldstr. 46, FlNr. 873/36, Gemarkung Ebersberg und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2023 08:17 Uhr