Bebauungsplan 131.1 Gmaind; Änderungen der Planung und erneute Auslegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 20.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 20.06.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bebauungsplan wurde auf Wunsch der damaligen Eigentümer der FlNr. 1064/3 und 1064/25 geändert. Er wurde zuletzt zwischen 25.10.2022 und 25.11.2022 öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 

Eine Behandlung der Stellungnahmen ist noch nicht erfolgt. Zwischenzeitlich haben nun die Eigentümer der Grundstücke gewechselt (die Grundstücke wurden verkauft). Die neuen Eigentümer sind an die Verwaltung herangetreten, da sie zum Entwurfsstand vom 18.08.2022 weitere Änderungswünsche haben. 

Auf FlNr. 1064/3 sollen sowohl der Bauraum für die Garage als auch für das Wohnhaus nach Westen verschoben werden. Im Süden sollen die Bauraumfestsetzungen übernommen werden. 

Die vorgeschlagenen Änderungen bzw. Ergänzungen am Bebauungsplanentwurf sind in der beiliegenden Präsentation zusammengefasst. Auf diese wird insoweit verwiesen. 

Die Planänderungen führen dazu, dass der Planentwurf erneut öffentliche ausgelegt werden muss und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen. 

Zum weiteren Vorgehen wird vorgeschlagen, die Änderungen/Ergänzungen in den Bebauungsplan zu übernehmen sofern der Technische Ausschuss diesen Punkten zustimmen kann. 

Hinsichtlich der Festlegung der Bauräume schlägt die Verwaltung die Variante 2 vor, da diese den Grundstückseigentümern mehr Flexibilität hinsichtlich der Anordnung der Baukörper einräumt. Allerdings müssen bei dieser Variante auch die Abstandsflächen eingehalten werden.  

Diskussionsverlauf

Frau Architektin Gern erläuterte die Bebauungsplanänderung anhand einer kurzen Präsentation. 
StR Riedl erkundigte sich, ob durch den größeren Bauraum zwei zusätzliche Baukörper entstehen könnten. 
Die Verwaltung teilt mit, dass die Festsetzungen so gestaltet werden, dass nur zwei Baukörper zulässig sein werden. 
StR Otter lobte die Entwicklung als gutes Zeichen eines schlanken Bebauungsplanes. Er hielt die Flexibilität bei der Bauraumfestsetzung für besser. Die Festsetzungen der Dachdeckungsfarben hielt er nicht mehr für zeitgemäß. 
StRin Platzer entgegnete, dass man sich seinerzeit mit den Festsetzungen etwas dabei gedacht habe. Die Grundlinien sollten weiterhin beibehalten werden. 
Erster Bürgermeister Proske stellte fest, dass durch PV-Anlagen die Dachfarben weniger relevant seien. 
StR Otter wies daraufhin, dass bei PV-Anlagen mittlerweile viele Farbtöne möglich seien. 

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Technische Ausschuss nimmt Kenntnis von den Änderungen des Bebauungsplanentwurfes Nr. 131.1 – Gmaind, 4. Änderung in der Fassung vom 26.05.2023 und stimmt diesen zu. 
Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt nach Variante 2. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Dokumente
220818_Bebauungsplanänderung_Gmand (.pdf)
220818_Gmaind_Begründung (.pdf)
BP 131.1Gmaind-Änderungen 20230526 (.pdf)

Datenstand vom 29.06.2023 08:17 Uhr