Zuschussantrag Restaurierung Ausstattung Egglburger Kirche


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 18.07.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Erzbischöfliche Ordinariat München – Ressort Bauwesen und Kunst – beantragt mit Schreiben vom 30.05.2023 im Auftrag der Kath. Kirchenstiftung St. Sebastian, Ebersberg einen Zuschuss in Höhe von 1.285,00 € zur Konservierung und Restaurierung der Ausstattung der Kath. Filialkirche St. Michael in Egglburg. Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden sich auf von 32.017,09 € belaufen. Neben einem Eigenanteil von 15.612,09 € soll die Maßnahme durch weitere Zuschüsse (Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Bezirk Oberbayern, Bayer. Landesstiftung und Landkreis) finanziert werden. Die Kirchenstiftung sieht sich ohne Gewährung der Zuschüsse nicht in der Lage, die dringend erforderliche Maßnahme zu finanzieren.

Es handelt sich bei der Maßnahme um fünf gotische Skulpturen, die Skulptur des Hl. Michael, fünf weitere Skulpturen, Befundsicherung für Putz- und Malschicht in der Kirche sowie eine biologische Anobienbekämpfung des Mobiliars. Die Maßnahmen ergaben sich aus einer Untersuchung der Kunsthistorikerin Katharina Roßmy mit Ortstermin am 16.02.2023 unter Beteiligung von Vertretern der Pfarrei, des Landratsamtes als Denkmalschutzbehörde sowie Vertretern vorstehenden Ressorts des Ordinariats. Die Maßnahme soll schnellstmöglich beginnen und bis 31.12.2024 abgeschlossen sein.

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung vom 27. Juni 2023 die Zustimmung zum beantragten Zuschuss empfohlen.

Informelle Randnotiz:
Für die Renovierung der Egglburger Kirche genehmigte der Stadtrat am 20.12.2016 ein Zuschuss von 1/3 des Eigenanteils der Pfarrei, höchstens jedoch 81.500,00 €. In der Abrechnung ergab sich 2020 ein tatsächlicher Zuschuss in Höhe von 64.904,69 €.

Beschluss

Vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses 2024 wird der beantragte Zuschuss in Höhe von 1.285,00 € in Aussicht gestellt. Er ist innerhalb eines Monats nach Fertigstellung, spätestens jedoch bis 30.06.2025 unter Vorlage eines Verwendungsnachweises abzurufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2023 08:17 Uhr