Bauantrag wegen Ergänzung des Satteldaches anstelle des Pultdaches in 85560 Ebersberg, Weiding 2, FlNr. 2401, Gemarkung Oberndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.07.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt das bestehende Pultdach am östlichen Gebäudeende abzubrechen und stattdessen in gleicher Höhe das Satteldach des Hauptgebäudes zu verlängern. 

Das Gebäude wird dadurch um 4,70 m nach Osten verlängert. 

Die Nutzung soll als Büro- und Lagerraum genutzt werden. Nach der aktuell vorliegenden gewerblichen Betriebsbeschreibung steht der Gebäudebereich momentan leer und soll nach Renovierung neu vermietet werden. 

Das Grundstück befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Es handelt sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 35 Abs. 2 (sonstiges Vorhaben).

Nach Prüfung durch die Verwaltung und Besprechung mit dem LRA Ebersberg vom 29.06.2023 werden durch das Vorhaben keine öffentlichen Belange beeinträchtigt. Es findet keine zusätzliche oder erneute Belastung des Außenbereichs statt. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Ergänzung des Satteldaches anstelle des Pultdaches in 85560 Ebersberg, Weiding 2, FlNr. 2401, Gemarkung Oberndorf und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Schechner war bei der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

Datenstand vom 14.07.2023 12:05 Uhr