Bauantrag wegen Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage in 85560 Ebersberg,
Hörmannsdorf 5, FlNr. 1891, Gemarkung Ebersberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragssteller planen die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses in Hörmannsdorf 5 in Ebersberg. Hingewiesen wird darauf, dass bereits ein Betriebsleiterwohnhaus an der Hofstelle besteht. Eines der beiden Gebäude muss daher als Austragshaus umgewidmet werden.
Folgendes ist geplant:
Wohngebäude (12,49 m x 9,99 m) 124,77 m²
Wandhöhe 5,49 m
Satteldach mit DN 22°
1 Garage mit 2 Stellplätzen
Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Innenbereich (Hörmannsdorf ist Innenbereich) gem. § 34 BauGB. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet (§ 5 BauNVO). Dort sind Wohnbauvorhaben (Betriebsleiterwohnhaus) für die Landwirtschaft allgemein zulässig.
Größenvergleichbare Gebäudekörper sind in Hörmannsdorf anzutreffen.
Das Vorhaben fügt sich nach Ansicht der Verwaltung ein, die Erschließung ist gesichert. Die notwendigen zwei Stellplätze werden in der Doppelgarage nachgewiesen.
Beschluss
Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses in Hörmannsdorf 5, 85560 Ebersberg FlNr. 1891, Gemarkung Ebersberg und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.07.2023 12:05 Uhr