16. Änderung des Flächennutzungsplanes; sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windkraft"; Behandlung der Stellungnahme aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.07.2023 ö vorberatend 9
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der öffentlichen Sitzung am 10.01.2023 die Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraft“ (16. Änderung FNP) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Weiterhin hat der Stadtrat in gleicher Sitzung beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 
In der Zeit vom 22.05.2023 bis 22.06.2023 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, gleichzeitig wurde die Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen, über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden ist nunmehr zu beschließen.
Der Beschlussvorlage sind die Abwägungsvorschläge zur Behandlung der Stellungnahmen als Anlage beigefügt. 
Anlage Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschläge zur Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen 
Mit den Beschlussempfehlungen werden Anpassungen an Begründung und Umweltbericht ausgelöst sowie an der Flächenermittlung. Für die ausgewiesenen Konzentrationszonen wird mit den Beschlussvorschlägen nur eine geringfüge Anpassung ausgelöst. Wesentlicher Aspekt der aufgeworfenen Fragestellungen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung sind die Vorgaben zu Windkraftanlagen im Wald und der Umgang mit dem Vorranggebiet Nr. 300 zum Abbau von Kies und Sand.

Die ausgelösten Anpassungen durch die Beschlussvorschläge sind in den vorgelegten Planentwurf zur Billigung (Fassung vom 25.07.2023) eigearbeitet. 
Das Planungsbüro TB|MARKERT erläutert die Beschlussvorschläge und stellt den Planentwurf in der Fassung vom 25.07.2023 vor. 
Der Technische Ausschuss hat den Beschlussvorschlägen in seiner Sitzung am 11.07.23 einstimmig zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Es wird noch einmal verdeutlicht, dass Windkraftanlagen in den ausgewählten Flächen als privilegiert gelten. Außerhalb der Konzentrationsflächen müsste über die Zulassung einer Windkraftanlage im normalen baurechtlichen Verfahren entschieden werden. Im Kreis der Stadtratsmitglieder wird eine über das Verfahren hinausgehende Information der Einwohnerschaft gewünscht, die den Fortgang der Änderung des Flächennutzungsplanes aber nicht aufhalten soll. Es wird ein Bericht im Stadtmagazin, Ausgabe September, vorgeschlagen.
Stadtrat Ried spricht sich gegen das gesamte Verfahren aus.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt nach Prüfung und Beratung der im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB (Anlage) eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Zusammenstellung Planungsbüros TB|MARKERT (mit den heute beschlossenen Änderungen) vom 06.07.2023

  1. Der Stadtrat billigt den vorgestellten Planentwurf in der Fassung vom 11.07.2023 (unter der Maßgabe der Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen).

  1. Der Stadtrat beschließt, den Entwurf der 16. Änderung FNP - Sachlicher Teilflächennutzungsplanes „Windkraft“ nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro TB|MARKERT mit der Durchführung der vorgenannten Verfahrensschritte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Dokumente
1347_23-04-27_STFNP_Anwendung harte Kriterien (.pdf)
1347_23-04-27_STFNP_Anwendung weiche Kriterien (.pdf)
1347_23-04-27_STFNP_Begründung (.pdf)
1347_23-04-27_STFNP_Konzentrationszonen (.pdf)
1347_23-07-25 Präsentation_Ebersberg_Stadtrat (.pdf)
1347_Anlage Abwägungstabelle (4-1)_vollständig (.pdf)

Datenstand vom 31.07.2023 08:02 Uhr