Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungsanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 17.10.2023 ö vorberatend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Alle drei Jahre werden die Wassergebühr und -beiträge wie gesetzlich vorgeschrieben neu kalkuliert. Dabei hat die Kalkulation kostendeckend für jeden Bereich zu erfolgen; Unterdeckungen (Verlust) bzw. Überdeckungen (Gewinn) sind im Folgezeitraum wieder auszugleichen.

Die nun zum 01.01.2024 anstehende Neukalkulation führte das Dienstleistungsbüro Reinhard Brilmayer durch, das seit 1995 damit beauftragt ist und in der Sitzung die Kalkulation vorstellt sowie Fragen beantwortet.

Zum 31.12.1995 wurden sämtliche Investitionskosten, Zuwendungen und Zuschüsse, beitragspflichtige Grundstücks- und Geschoßflächen erstmalig erfasst. Die damaligen Tabellen wurden laufend mit den tatsächlichen Jahresergebnissen bzw. geplanten Kosten etc. für die nächsten drei Jahre fortgeschrieben; sie liegen der Kalkulation zu Grunde. Nachfolgende Beträge verstehen sich netto; es sind also 7% Umsatzsteuer hinzuzurechnen.

  1. Herstellungsbeiträge:
Beiträge decken die investiven Kosten ab und werden für bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. In der Regel löst eine Baumaßnahme einen Beitrag aus.
Nach der Kalkulation steigen die Beiträge merklich an:
Je m² Grundstücksfläche:        von bisher 1,50 €/m² auf 1,72 €/m² (+14,6%)
Je m² Geschoßfläche:        von bisher 4,89 €/m² auf 5,75 €/m² (+17,5%)
Der Anstieg liegt neben den üblichen Schwankungen in den Kalkulationszeiträumen auch an den erheblichen und stark steigenden Investitionskosten bei den Verteilungsanlagen, wohingegen die beitragspflichtigen Flächen im Verhältnis dazu geringer ansteigen.
Die Beitragssätze liegen im Vergleich zu anderen Versorgern aber weiterhin im üblichen Bereich.

  1. Gebühren:
    Die Gebühren decken den laufenden Aufwand (Unterhalt Brunnen, Hochbehälter, Leitungsnetz; Personal, Energiekosten…) und werden jährlich nach Verbrauch abgerechnet.
In der Nachkalkulation für die Jahre 2021-2023 ergibt sich eine Kostenunterdeckung von jährlich ca. 53.000 €. Ursache dafür sind gestiegene Unterhalts- und Energiekosten. Die Kostenunterdeckung ist im Folgezeitraum umzulegen und belastet damit die neue Gebühr.
Bei der letzten Kalkulation 2020 wurde hingegen von einer Kostenüberdeckung von 600.000 € ausgegangen, die zu einer Absenkung der Gebühr von bis dahin 1,55 € auf 1,35 € führte.
Die kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) verändern sich entsprechend den Zugängen und endgültigen Abschreibungen von Investitionskosten; gleiches gilt für Zuwendungen und Herstellungsbeiträge. Insgesamt steigen die kalk. Kosten an, was an den höheren Investitionskosten gegenüber den als Einnahmen wirkenden kalkulatorischen Zahlen für Beiträge und Zuwendungen liegt.
Die Unterhaltskosten für die Jahre 2024 bis 2026 liegen im Mittel bei 1,05 Mio. € und steigen damit ebenfalls an. 
Die Verbrauchsmengen bleiben durch das kostenbewusste Verhalten der Abnehmer schon über Jahre nahezu gleich, obwohl die Abnehmerzahl an sich steigt.
Die aus der Nachkalkulation 2021-2023 sich ergebende Kostenunterdeckung und der Wegfall der Kostenüberdeckung 2018-2020 als auch die steigenden Unterhalts- und Betriebskosten führen zu einer erheblichen Gebührensteigerung:

Je m³ (=1.000 l) Wasser: von bisher 1,35 € auf künftig 1,98 € (+46,6 %)

Die letzte Kostenunterdeckung herausgerechnet: 
Im Vergleich zur Gebühr bis 2020 (1,55 €) ergibt sich eine Erhöhung um 27,7%.

Hinsichtlich eines Vergleichs mit anderen Versorgern ist anzumerken, dass die Stadt Ebersberg keine Grundgebühren erhebt; es werden also alle Kosten über die Verbrauchsgebühr gedeckt. Die neue Gebühr ist allerdings trotzdem als hoch einzustufen. Es bleibt jedoch ratsam und sinnvoll, das in die Jahre gekommene Leitungsnetz fortlaufend zu unterhalten und so einen Sanierungsstau zu vermeiden.

Diskussionsverlauf

Herr Reinhard Brilmayer stellt die Kalkulation vor und beantwortet Fragen. 
Aufgrund der hohen Preissteigerung soll die Verwaltung für das Jahr 2025 eine Vergleichsberechnung erstellen, wie die Preisentwicklung wäre, wenn die Stadt Ebersberg – anders als bisher – eine Grundgebühr erheben würde.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat, 
a)        die Weiterführung der Kalkulation der Beiträge und Gebühren zur Wasserversorgungsanlage auf Grundlage der bisherigen Kalkulationen anzuerkennen,
b)        die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungsanlage mit Wirkung ab 01.01.2024 hinsichtlich der Beitrags- und Gebührensätze (netto) wie folgt zu ändern:
§ 6: Der Beitrag beträgt
a)        pro m² Grundstücksfläche        1,72 €
b)        pro m² Geschoßfläche        5,75 €
§ 10 Abs. 1 Satz 2: Die Gebühr beträgt 1,98 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2023 13:22 Uhr