Vorbescheidsanfrage über den Abbruch einer landwirtschaftl. Maschinenhalle sowie Neubau von zwei Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung in 85560 Ebersberg, Oberlaufing 1, FlNr. 141, Gemarkung Oberndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.10.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück, Oberlaufing (Hausnummer neu zu vergeben), 85560 Ebersberg, mit der Fl.Nr. 141, eine bestehendes landwirtschaftliche Maschinenhalle rückzugebauen und zwei neue, rollstuhlgerechte, Einfamilienhäuser mit je einer Einliegerwohnung in Holz-Fertigbauweise, mit Balkon, Terrasse, und zwei Carports zu errichten.

Mit dem Antrag auf Vorbescheid sind folgende Fragen seitens des Antragstellers gestellt, um dessen Klärung er bittet:

Ist der Rückbau einer bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle, mit
anschließendem Neubau von zwei Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen in
dargestellter Größe, Höhe, Lage und Gestaltung zulässig?
Sind maßvolle Geländemodellierungen, wie Abgrabungen und Aufschüttungen, im
benötigten Umfang zulässig?
Sind begrünte Terrassierungen, mit Trockenmauerwerk zur Befestigung, zur Herstellung
von barrierefreien, rollstuhlgerechten Hauszugängen zulässig?
An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen für Ihre Beteiligung bedanken und hoff

Folgendes ist geplant:

Grundstücksfläche                                                                                1.421 m² 

Errichtung von zwei Wohnhäusern mit jeweils 12,96 m x 9,96 m somit je                         ca. 130 m²
Insgesamt somit ca.                                                                                 260 m²
Wandhöhe                                                                                        7,07 m
Satteldach mit 25° Dachneigung

Das Grundstück liegt in Oberlaufing, nördlich der Ortsstraße. Der Bereich der Ortschaft Oberlaufing wird bauplanungsrechtlich als sog. Innenbereich (§ 34 BauGB) eingestuft. 

Die ursprünglich bestehende Außenbereichs-Lückenfüllungssatzung Nr. 165 wurde bereits im Jahre 2016 aufgrund der Entwicklung der Ortschaft Oberlaufing als obsolet angesehen. Man kam damals überein, dass hier ein Innenbereich vorliegt, wonach Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen sind. Am 08.03.2016 fasste der TA auch einen Beschluss diese Satzung aufzuheben. Das Satzungsverfahren wurde allerdings bislang nicht durchgeführt. 

Der Bereich von Oberlaufing entspricht einem Dorfgebiet (§ 5 BauNVO). Wohngebäude sind dort allgemein zulässig. Das Vorhaben fügt sich daher von der Art der Nutzung ein. 
Höhen- und größenvergleichbare Gebäude sind in der näheren Umgebung vorhanden, so dass sich das Vorhaben auch nach dem Maß der baulichen Nutzung einfügt. Ebenso fügt es sich nach der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen ein. 

Der notwendige Stellplatznachweis von 6 Stellplätzen ist erbracht. Sie werden durch 2 Doppel-Carport und zwei offene Stellplätze an der Nordostseite des Grundstücks nachgewiesen. 

Die Erschließung ist gesichert. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken. 

Diskussionsverlauf

StR Otter hatte große Schwierigkeiten mit der Planung hinsichtlich des Einfügens. Ein Gebäude würde zu nah an der Straße stehen, dies wäre ein städtebaulich falscher Ansatz. Ein längerer Baukörper in Form eines 4-Spänners oder ein Baukörper mit integrierten Garagen wäre besser. 
StR Schechner konnte den Einwand nachvollziehen, hielt das Vorhaben insgesamt jedoch für zustimmungsfähig. Er forderte den Bauwerber auf, sich mit den Einwänden auseinander zu setzen. 
StR Münch wies daraufhin, dass keine einheitliche Baustruktur in diesem Bereich erkennbar sei, so dass sich das Vorhaben seiner Ansicht nach einfügt. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Vorbescheid wegen Abbruch einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle sowie Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung in 85560 Ebersberg, Oberlaufing 1, FlNr. 141, Gemarkung Oberndorf und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.10.2023 08:32 Uhr