Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück, Oberlaufing (Hausnummer neu zu vergeben), 85560 Ebersberg, mit der Fl.Nr. 141, eine bestehendes landwirtschaftliche Maschinenhalle rückzugebauen und zwei neue, rollstuhlgerechte, Einfamilienhäuser mit je einer Einliegerwohnung in Holz-Fertigbauweise, mit Balkon, Terrasse, und zwei Carports zu errichten.
Mit dem Antrag auf Vorbescheid sind folgende Fragen seitens des Antragstellers gestellt, um dessen Klärung er bittet:
Ist der Rückbau einer bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle, mit
anschließendem Neubau von zwei Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen in
dargestellter Größe, Höhe, Lage und Gestaltung zulässig?
Sind maßvolle Geländemodellierungen, wie Abgrabungen und Aufschüttungen, im
benötigten Umfang zulässig?
Sind begrünte Terrassierungen, mit Trockenmauerwerk zur Befestigung, zur Herstellung
von barrierefreien, rollstuhlgerechten Hauszugängen zulässig?
An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen für Ihre Beteiligung bedanken und hoff
Folgendes ist geplant:
Grundstücksfläche 1.421 m²
Errichtung von zwei Wohnhäusern mit jeweils 12,96 m x 9,96 m somit je ca. 130 m²
Insgesamt somit ca. 260 m²
Wandhöhe 7,07 m
Satteldach mit 25° Dachneigung
Das Grundstück liegt in Oberlaufing, nördlich der Ortsstraße. Der Bereich der Ortschaft Oberlaufing wird bauplanungsrechtlich als sog. Innenbereich (§ 34 BauGB) eingestuft.
Die ursprünglich bestehende Außenbereichs-Lückenfüllungssatzung Nr. 165 wurde bereits im Jahre 2016 aufgrund der Entwicklung der Ortschaft Oberlaufing als obsolet angesehen. Man kam damals überein, dass hier ein Innenbereich vorliegt, wonach Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen sind. Am 08.03.2016 fasste der TA auch einen Beschluss diese Satzung aufzuheben. Das Satzungsverfahren wurde allerdings bislang nicht durchgeführt.
Der Bereich von Oberlaufing entspricht einem Dorfgebiet (§ 5 BauNVO). Wohngebäude sind dort allgemein zulässig. Das Vorhaben fügt sich daher von der Art der Nutzung ein.
Höhen- und größenvergleichbare Gebäude sind in der näheren Umgebung vorhanden, so dass sich das Vorhaben auch nach dem Maß der baulichen Nutzung einfügt. Ebenso fügt es sich nach der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen ein.
Der notwendige Stellplatznachweis von 6 Stellplätzen ist erbracht. Sie werden durch 2 Doppel-Carport und zwei offene Stellplätze an der Nordostseite des Grundstücks nachgewiesen.
Die Erschließung ist gesichert. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken.