Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 17.10.2023 ö vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Alle drei Jahre werden die Gebühren und Beiträge zur Entwässerungsanlage wie gesetzlich vorgeschrieben neu kalkuliert. Dabei hat die Kalkulation kostendeckend für jeden Bereich zu erfolgen; Unterdeckungen (Verlust) bzw. Überdeckungen (Gewinn) sind im Folgezeitraum wieder auszugleichen.

Die nun zum 01.01.2024 anstehende Neukalkulation führte das Dienstleistungsbüro Reinhard Brilmayer durch, das seit 1995 damit beauftragt ist und in der Sitzung die Kalkulation vorstellt sowie Fragen beantwortet.

Zum 31.12.1995 wurden sämtliche Investitionskosten, Zuwendungen und Zuschüsse, beitragspflichtige Grundstücks- und Geschoßflächen erstmalig erfasst. Die anteiligen Kosten für Straßenentwässerung und Regenwasserbeseitigung werden berücksichtigt. Die damaligen Tabellen wurden laufend mit den tatsächlichen Jahresergebnissen bzw. geplanten Kosten etc. für die nächsten drei Jahre fortgeschrieben; sie liegen der Kalkulation zu Grunde. Die Gebühren und Beiträge zur Entwässerungsanlage unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

  1. Herstellungsbeiträge:
Beiträge decken die investiven Kosten ab und werden für bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. In der Regel löst eine Baumaßnahme einen Beitrag aus.
Nach der Kalkulation steigen die Beiträge merklich um gut 16% an:
Je m² Grundstücksfläche (für Niederschlagswasserbes.):        von bisher 2,84 €/m² auf 3,30 €/m²
Je m² Geschoßfläche (für Schmutzwasserbeseitigung):        von bisher 10,34 €/m² auf 12,05 €/m²
Begründet ist der Anstieg insbesondere in den hohen geplanten Investitionen an der Kläranlage und im Kanalnetz. Im Verhältnis dazu steigen die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschoßflächen, auf die die Investitionen umzulegen sind, deutlich weniger an.
Die neuen Beitragssätze liegen im Vergleich zu anderen Versorgern aber weiterhin im üblichen Bereich. Bei der Geschoßfläche liegen die Beitragssätze oft weit über 10,00 €/m², im südlichen Landkreis sogar über 20,00 €/m².

  1. Auch die Gebührenkalkulation wurde auf der Basis der bisherigen Kalkulationen fortgeführt, seit 2012 auch mit der erforderlichen Trennung von Schmutzwasser (nach Einleitungsmenge = Wasserverbrauch) und Niederschlagswasser (nach m² befestigter Fläche).
Schmutzwassergebühr:
In der Nachkalkulation der Jahre 2021 bis 2023 ergibt sich eine deutliche Kostenunterdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung von ca. 175.000 € jährlich. Diese resultiert maßgeblich aus gegenüber der Kalkulation 2020 wesentlich höheren Unterhalts- und Betriebskosten durch Kanalsanierungen und in der Kläranlage in 2022 und wohl auch 2023.
Zudem ergab sich bei der Nachkalkulation 2018 bis 2020 eine Kostenüberdeckung von knapp 400.000 €, die sich auf die Gebühr für 2021 bis 2023 noch um 0,20 € je m³ mindernd auswirkte und nun wegfällt.
Die Betriebs- und Unterhaltskosten für 2024 bis 2026 wurden auf Grundlage des Haushalts- und Finanzplans für die kommenden Jahre fortgeschrieben.
Die kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) wurden unverändert zur letzten Kalkulation ermittelt. In der Gesamtbetrachtung steigen diese an, was an den deutlich höheren künftigen Investitionskosten gegenüber den als Einnahmen wirkenden kalkulatorischen Zahlen für Beiträge und Zuwendungen liegt.
Die Schmutzwassergebühr steigt von bisher 2,41 € auf 3,02 € je m³ (+25,3%).
Unter Berücksichtigung der wegfallenden Kostenunterdeckung aus 2018-2020 ergibt sich eine Steigerung um 15,7%.
Niederschlagswassergebühr:
Der anteilige Aufwand für die Regenwasserbeseitigung wurde jährlich mittels prozentualer Einzelansätze je Kostenart und Kostenstelle ermittelt. Vom gesamten Gebührenbedarf entfallen künftig jährlich knapp 400.000 € auf die Regenwasserbeseitigung.
In der Nachkalkulation 2021 bis 2023 zeigte sich, dass sich die erwarteten Kosten mit den Gebühreneinnahmen wie vorgesehen in etwa deckten.
Durch die 2024-2026 anstehenden Kanalsanierungen steigt jedoch die 
Niederschlagswassergebühr von bisher 0,47 € auf 0,61 € je m² befestigter Fläche der angeschlossenen Grundstücke (+29,7%).
Dabei ist zu bemerken, dass die Fläche trotz mancher Bautätigkeit kaum noch steigt, da die Stadt wie geboten soweit wie möglich auf Versickerung auf dem jeweiligen Grundstück drängt. Im Übrigen war die Gebühr 2018-2020 bei 0,53 €/m²; im Vergleich dazu nun also ein Anstieg um 15%
Im Vergleich zu anderen Gemeinden ist die Einleitungsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser in Summe im oberen Drittel einzustufen. Es ist jedoch auch hier sinnvoll, die zunehmende Zahl der in die Jahre gekommenen Kanäle fortlaufend zu sanieren, um keinen Stau aufkommen zu lassen.

Beschluss

Der Stadtrat 
a)        erkennt die Weiterführung der Kalkulation der Beiträge und Gebühren zur Entwässerungsanlage auf Grundlage der bisherigen Kalkulationen an und
b)        ändert die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsanlage mit Wirkung ab 01.01.2024 hinsichtlich der Beitrags- und Gebührensätze (netto) wie folgt:
§ 6 Abs. 1: Der Beitrag beträgt
a)        pro m² Grundstücksfläche        3,30 €
b)        pro m² Geschoßfläche        12,05 €
§ 10 Abs. 1 Satz 2: Die Gebühr beträgt 3,02 € pro Kubikmeter Schmutzwasser
§ 11 Abs. 6: Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,61 € pro m² pro Jahr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.12.2023 15:10 Uhr