Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 11.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen (und Jugendschöffen – werden beim Jugendamt geführt) für die Schöffenperiode von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden für die Stadt Ebersberg insgesamt 7 Frauen und Männer, die beim Amtsgericht Ebersberg und bei der Strafkammer des Landgerichtes München II als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. 
Die in der anhängenden Liste aufgeführten Personen haben sich für die Schöffenperiode 2024 – 2028 bei der Stadt Ebersberg beworben. Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Schöffe sind:
mind. 25 Jahre, nicht älter als 69 Jahre (zum Zeitpunkt der Wahlperiode), nicht vorbestraft, keine laufenden Ermittlungsverfahren, in der Gemeinde wohnhaft, gesundheitlich geeignet, nicht in Vermögensverfall geraten, kein Mitglied der Bundesregierung oder Landesregierung, kein Richter, Notar, Rechtsanwalt, Staatsanwalt, gerichtl. Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte u.ä., kein Religionsdiener (Pfarrer), keine Verstöße gegen Menschenrechte, kein ehem. Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR.

Aus Sicht der Verwaltung würden die auf der beiliegenden Liste benannten Personen einen guten Querschnitt durch Berufsgruppen, Alter und Geschlecht darstellen. Die Auswahl der Schöffen wird seitens der Justizverwaltung vorgenommen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, alle Personen aus der beiliegenden Liste in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Periode 2024 bis 2028 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Vorschlagsliste Schöffen für Stadtrat 2023-03-20 (.pdf)

Datenstand vom 20.04.2023 16:42 Uhr