Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 11.04.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 11.04.2023 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Die in der anhängenden Liste aufgeführten Personen haben sich für die Schöffenperiode 2024 – 2028 bei der Stadt Ebersberg beworben. Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Schöffe sind:
mind. 25 Jahre, nicht älter als 69 Jahre (zum Zeitpunkt der Wahlperiode), nicht vorbestraft, keine laufenden Ermittlungsverfahren, in der Gemeinde wohnhaft, gesundheitlich geeignet, nicht in Vermögensverfall geraten, kein Mitglied der Bundesregierung oder Landesregierung, kein Richter, Notar, Rechtsanwalt, Staatsanwalt, gerichtl. Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte u.ä., kein Religionsdiener (Pfarrer), keine Verstöße gegen Menschenrechte, kein ehem. Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Vorschlagsliste Schöffen für Stadtrat 2023-03-20 (.pdf)