Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 11.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 10.03.2023 wurde vom Bayerischen Landtag das „Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile“ beschlossen (s. Anlage), welches am 01. April 2023 in Kraft getreten ist.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes muss der Dienstherr seine Beamten angemessen alimentieren. Dies bedeutet, dass ein Beamter in der niedrigsten Besoldungsgruppe und Stufe eine Nettoalimentation erhalten muss, die einen Mindestabstand von 15 % zum Grundsicherungsniveau wahrt. Da nach den Grundsätzen des Alimentationsprinzips ein angemessener Abstand zwischen den Besoldungsgruppen zu wahren ist, führt eine Verletzung des Mindestabstandsgebots in den unteren Besoldungsgruppen letztlich auch zu einer Erhöhung der höheren Besoldungsgruppen.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat festgestellt, dass das Bayerische Besoldungsrecht diese verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt.
Die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung wird nun durch das neu beschlossene Gesetz hergestellt. Im Wesentlichen wurde der bisherige Familienzuschlag zu einem kombinierten Orts- und Familienzuschlag weiterentwickelt, in dem nun auch eine ortsbezogene Komponente einfließt. Dabei wird der Beamte einer Ortsklasse zugeordnet, die sich nach der Mietstufe aus dem Wohngeldrecht richtet. Im Gegenzug entfällt die Ballungsraumzulage.
Da die bayerische Besoldung im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bereits seit längerer Zeit verfassungswidrig zu niedrig bemessen war, enthält das Gesetz auch für die Jahre 2020 bis 2022 entsprechende Tabellen mit einem verfassungskonformen Orts- und Familienzuschlag. Eine Nachzahlung für Zeiträume vor dem Inkrafttreten kann allerdings nur erfolgen, wenn der Beamte im jeweiligen Kalenderjahr die Verfassungswidrigkeit der Besoldung geltend gemacht hat oder der Dienstherr beschließt, dass auf eine solche zeitnahe Geltendmachung der Ansprüche verzichtet wird.
Die Bayerische Staatsregierung hat für die Beamten des Freistaates auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet. Die Anwendung des verfassungskonformen Orts- und Familienzuschlages erfolgt somit für alle staatlichen Beamten rückwirkend ab dem Jahr 2020.
Damit auch die Besoldung der kommunalen Beamten rückwirkend ab dem Jahr 2020 verfassungskonform entsprechend dem verabschiedeten Gesetz erfolgen kann, ist ein Beschluss des jeweiligen Dienstherrn notwendig.
Vom Bayerischen Gemeindetag wird eine rückwirkende Umsetzung empfohlen, um einen Gleichklang der kommunalen und staatlichen Beamten zu erreichen und eine Schlechterstellung der Beamten in den Gemeinden zu verhindern.
Die rückwirkende Anwendung des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile führt für die Jahre 2020 bis 2022 bei den städtischen Beamten zu einer Nachzahlung von insgesamt ca. 25.600 €.
Beschluss
Der Stadtrat spricht sich gegen eine Schlechterstellung der städtischen gegenüber den staatlichen Beamten aus.
Die Anwendung des verfassungskonformen Orts- und Familienzuschlages erfolgt für alle städtischen Beamten rückwirkend ab dem Jahr 2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Amtsangemessene Alimentation Verkündung (.pdf)
Datenstand vom 20.04.2023 16:42 Uhr