15. Änderung des Flächennutzungsplanes; Teilfläche A; Sondergebiet Asphalt und Kies; Änderung einer bestehenden Kiesabbaufläche in ein Sondergebiet (SO) Asphaltmischanlage, FlNr. 3294, 3295, 3284 TFl., 3285 TFl., 3283 TFl., jeweils Gemarkung Oberndorf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.03.2024 ö vorberatend 7
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nördlich der Ortsteile Gmaind und Halbing im Landkreis Ebersberg befindet sich im Ebers-
berger Forst an der Staatsstraße ST 2086 ein bestehender Photovoltaik-Park und ein vor-
handener Kiesabbau. Nördlich des Kiesabbaus befindet sich eine bestehende Asphaltmischanlage. Hier wird ein Teil des im unmittelbaren Umfeld abgebauten Kieses direkt vor Ort zu Asphalt verarbeitet. 
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Ebersberg ist der Bereich der Asphaltmischanlage derzeit als Fläche für den Kiesabbau dargestellt. Zudem ist der Bereich als Fläche für „Erstaufforstung möglich“ und als „Ausgleichsfläche im Kompensationsverzeichnis des Landesamts für Umwelt LfU“ gekennzeichnet. Die Darstellungen des FNP entsprechen nicht vollständig der ausgeübten und langfristig angestrebten Nutzung. Daher soll der FNP in diesem Bereich geändert werden, um den Betrieb der Asphaltmischanlage langfristig bauplanungsrechtlich zu sichern. Die Änderung des FNP bildet zudem die planungsrechtliche Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Die Änderung des FNP entspricht der ortsplanerischen Konzeption der Kommune und dient einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. 
Der vorliegende Umweltbericht stellt das Ergebnis der Auswirkungen auf die einzelnen 
Schutzgüter Mensch, Pflanzen/Tiere, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter dar, die aus einer Realisierung des städtebaulichen Vorhabens resultieren. Die genauen Ausführungen zu den umweltrelevanten Themen sind im Bebauungsplan Nr. 218 – Sondergebiet Asphalt und Kies zu finden. Insoweit wird hierauf verwiesen. 

Es ist jedoch ersichtlich, dass die Auswirkungen der Planung vor allem bezogen auf das 
Schutzgut Boden auch Konfliktpotential enthalten, allerdings können sie durch entspre-
chende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen abgeschwächt werden.  
In Vorbereitung einer verbindlichen Bauleitplanung wurde ein artenschutzrechtlicher Fach-
beitrag zur Ermittlung der Eingriffe und Wirkfaktoren der Planung, möglicher konfliktver-
meidenden Maßnahmen, der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 
i.V.m. Abs. 5 BNatSchG und der naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Aus-
nahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG erarbeitet. Die Ergebnisse dieser 
Prüfungen wurden berücksichtigt. 
Das Monitoring sieht eine Überprüfung der getroffenen Maßnahmen vor. 
Das Vorhaben ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Entsprechende Ein-
griffsflächen werden bilanziert. Die erforderlichen Ausgleichsflächen können nicht innerhalb des Planungsgebiets angeboten werden. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sind im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanung abschließend zu benennen. 
Nachdem es sich bei einigen Eingriffsflächen um Wald nach dem BayWaldG handelt, ist 
zusätzlich zu dem naturschutzrechtlichen Ausgleich auch ein forstrechtlicher Ausgleich er-
forderlich.  
Nach Möglichkeit ist im Sinne eines natürlichen und naturnahen und in diesem Zusammenhang konkurrenz- und klimaverträglichen Aufbaus von Wald- bzw. Forstflächen eine Kombination von naturschutz- und forstrechtlichen Ausgleichsflächen anzustreben.
Ökologisch besonders wertvolle Standorte sind nicht betroffen. Durch geeignete Vermei-
dungs- und Minimierungsmaßnahmen kann der Eingriff natur- und landschaftsverträglich 
gestaltet werden.

Verfahren:
Ursprünglich wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen (vgl. Aufstellungsbeschluss vom 28.01.2021, TOP 5, öffentlich. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde für alle angesprochenen Vorhaben im Zeitraum vom 04.06.2021 bis 05.07.2021 durchgeführt. Die Stellungnahmen wurden am 10.05.2022 behandelt. Der vorliegende Planentwurf berücksichtigt insoweit die Beschlusslage vom 10.05.2022. 
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht zu billigen und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Das Verfahren wird gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren geführt. 

Im Übrigen wird auf den nachstehenden Vortrag zum Bebauungsplan Nr. 218 verwiesen.
Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 05.03. mit der Sache befasst. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat hat Kenntnis vom Entwurf für die 15. Flächennutzungsplanänderung Teilfläche A; Sondergebiet Asphalt und Kies; Änderung der bestehenden Kiesabbaufläche in ein Sondergebiet (SO) Asphaltmischanlage, FlNr. 3294, 3295, 3284 TFl., 3285 TFl., 3283 TFl., jeweils Gemarkung Oberdorf in der Fassung vom 14.11.2023. 

  1. Der Stadtrat billigt diesen Flächennutzungsplanänderungsentwurf. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
15a FNP Ebersberg 231114 (.pdf)
Begruendung 15a FNP_SO Kies _231114 (.pdf)

Datenstand vom 22.03.2024 08:20 Uhr