19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen Schwabener Straße und Hohenlindener Straße, FlNr. 993 und 995 Gemarkung Ebersberg; Zustimmung zum Planentwurf und Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.03.2024 ö vorberatend 9
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sache wird auf das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 211-westlich der Hohenlindener Straße und östlich der Schwabener Straße verwiesen. Das Bebauungsplan sollte ursprünglich nach § 13 b BauGB aufgestellt werden. Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses lagen hierfür die rechtlichen Voraussetzungen vor. 

Diese Verfahrensart wurde nun durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) wegen Verstoßes gegen die europäische Richtlinie über strategische Umweltprüfungen (SUP-RL) für unanwendbar erklärt. Das bedeutet einerseits für laufende Verfahren, dass diese in ein Regel-Bebauungsplanverfahren zu überführen sind. Hierzu wird auf die Sitzung des Ferienausschusses vom 22.08.2023, TOP 7, öffentlich verwiesen. 

In vorgenanntem Beschluss entschied man sich für das weitere Verfahren eine Einbeziehungssatzung zu erlassen um den betroffenen Grundstückseigentümer bei der Baurechtsschaffung möglichst schnell zu unterstützen. 
Das Verfahren der Einbeziehungssatzung konnte allerdings zum einen aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden (Ausschluss wegen angrenzen an ein Bebauungsplangebiet; wg. Fehlender Aussage im FNP wurden seitens der Behörden die geordnete städtebauliche Entwicklung in Frage gestellt); zum anderen wollte eine Partei der betroffenen Eigentümer für das Grundstück größtmögliche Rechtssicherheit erlangen, was nur über einen Bebauungsplan im Regelverfahren darzustellen ist. 
Man kann nach eingehender Verhandlung der Sache schließlich mit allen Beteiligten überein, dass dies für die Baurechtsschaffung der sicherste Weg ist. Auch die neue Vorschrift zu § 13 b BauGB, die seit 01.01.2024 als sog „Rettungsvorschrift“ für diese Verfahren geschaffen wurde, ist in Fachkreisen hinsichtlich der möglichen Europarechtswidrigkeit umstritten. 

Aufgrund dieser Gesamtschau der Umstände soll nun ein Regelverfahren für dieses kleine Baugebiet durchgeführt werden (Flächennutzungsplanänderung, Bebauungsplan mit Umweltprüfung und Ausgleichsflächen). 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung nun vor, dem beiliegenden Änderungsentwurf für die 19. Flächennutzungsplanänderung zuzustimmen. 
Planungsziel ist die Darstellung der betroffenen Flächen als Wohnbaufläche (WA), eine Ortrandeingrünung sowie der Nachweis der notwendigen Ausgleichsflächen östlich entlang der Schwabener Straße. Die Größe und die Ausgestaltung der Ausgleichsflächen wurden zwischenzeitlich mit den Beteiligten, dem LRA Ebersberg (UNB), dem Planer und der Stadt abgestimmt. 

Der Technische Ausschuss hat sich der Sache in seiner Sitzung am 05.03. angenommen.

Beschluss

Der Stadtrat hat Kenntnis von der 19. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich westlich der Schwabener Straße östlich der Hohenlindener Straße, FlNr. 993 und 995, jeweils Gemarkung Ebersberg. 
Der Stadtrat stimmt dem Planentwurf in der Fassung vom 12.02.2024 zu und beschließt, das Verfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
19.Änderung FNP VORENTWURF 240219 (.pdf)

Datenstand vom 22.03.2024 08:20 Uhr