Neubau eines Einfamilienwohnhauses, FlNr. 722/7, Gemarkung Ebersberg, Moosstefflstr. 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 22.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 22.08.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Beantragt ist der Neubau eines Einfamilienhauses, als Ersatzbau für das noch bestehende Gebäude (Abbruch ist bereits beantragt).
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Das geplante Einfamilienhaus fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebungsbebauung ein.
Die erforderlichen vier Stellplätze für den Neubau und für das bestehende Einfamilienhaus werden auf dem Grundstück als offene Stellplätze nachgewiesen.

Beschluss

Der Ferienausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.08.2019 08:49 Uhr