Die Bundes-Gigabitrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0), wird vom Freistaat, wie die Vorgängerrichtlinie, kofinanziert. Die Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0 (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 – KofGibitR 2.0) vom 20. Juli 2023, Az. 75-O 1903-12/85) ist Ende Juli in Kraft getreten. Die Fördersätze des Bundes werden i. d. R. von 50 Prozent auf 90 Prozent (Ebersberg wahrscheinlich 80%) angehoben.
Die im Förderprogramm vorgeschriebenen Branchendialoge und die Markterkundung sind unter Begleitung durch das Ingenieurbüro Ledermann durchgeführt worden, die Ergebnisse werden in der Sitzung vom Ingenieurbüro Ledermann (Frau Dr. Lampmann, Frau Lutz) vorgetragen.
Die Frist zur Einreichung der Förderanträge für 2023 beim Bund läuft noch bis zum 15. Oktober 2023, deshalb kann die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales nicht abgewartet werden.
Das Ergebnis der Markterkundung liegt in der Anlage bei, es könnten danach 405 Adressen mit Förderung ausgebaut werden.
Die Kostenschätzung für diesen Ausbau liegt bei 6.967.424,63 Euro.
Förderkonditionen (Wirtschaftlichkeitslückenmodell):
Gesamtkosten (Schätzung): 6.967.424,63 €
Bundesförderung 50%: 3.483.712,31 €
Kofinanzierung Land 30%: 2.090.227,39 €
Eigenanteil Gemeinde: 1.393.484,93 €
Als nächster Schritt soll der Förderantrag gestellt werden. Nach Zugang des Förderbescheids (voraussichtlich Dezember 2023/Januar 2024) kann das Auswahlverfahren vorbereitet und vom Stadtrat gestartet werden. Ein Kooperationsvertrag könnte bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Die Schätzung der Ausbaukosten basiert auf einem Neubau aller Leitungsstrecken. Da sowohl die Deutsche Telekom als auch bisping & bisping bereits über Infrastruktur im Ausbaugebiet verfügen oder diese derzeit im Bau ist, kann von einer geringeren tatsächlichen Ausbausumme ausgegangen werden.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens bietet sich eine Deckelung des von der Stadt zu tragenden Höchstbetrages unter Berücksichtigung der Bildung von zwei Losen, von denen das eine interessante Stadtgebiete für die Deutsche Telekom und das andere interessante Stadtgebiete für bisping & bisping enthalten könnte, an.
Zunächst sind jedoch alle förderfähigen Adressen in den Antrag einzubringen, um die in Aussicht gestellte Fördersumme zu sichern.
Im Nachgang zu ihrer Präsentation beantwortet Frau Lutz Fragen.