Antrag auf Nutzungsänderung für das Nebengebäude beim ehemaligen Sparkassengebäude zu einer Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in 85560 Ebersberg, Kolpingstr. 12, FlNr. 725/5, Gemarkung Ebersberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ferienausschusses, 22.08.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Geplant ist das bestehende Gebäude südlich des Bürokomplexes der ehemaligen Kreissparkasse als Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu nutzen. Ursprünglich wurde das Gebäude als Hausmeisterhaus genehmigt.
Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild des Gebäudes finden nicht statt.
Die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft ist in dem Gebiet planungsrechtlich zulässig. Bereits der gesamte Bürokomplex des Sparkassengebäudes wird als Flüchtlingsunterkunft genutzt (vgl. § 246 Abs. 8 ff BauGB).
Zusätzliche Stellplätze zu den bereits vier vorhandenen löst diese Nutzungsänderung nicht aus.
Die Erfahrung mit solchen Einrichtungen zeigt, dass eine größere Anzahl von Fahrradabstellplätzen notwendig ist. Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Antragsteller aufgegeben werden, zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen.
Beschluss
Der Ferienausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Nutzungsänderung für das Nebengebäude beim ehemaligen Sparkassengebäude zu einer Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in 85560 Ebersberg, Kolpingstr. 12, FlNr. 725/5, Gemarkung Ebersberg und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.08.2023 12:51 Uhr