Bebauungsplan Nr. 23.1 - Südwest Landhausbau; Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.02.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

A. Vorgeschichte:
Am 10.01.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 25.07.2023 bis 25.08.2023 durchgeführt. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 05.12.2023 bis 12.01.2024 durchgeführt. 



B. Stellungnahmen:

1.         Keine Rückmeldung haben abgegeben.
1.1        Landratsamt Ebersberg, Wasserrecht
1.2         Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde
1.3        Landratsamt Ebersberg, staatl. Abfallrecht, Altlasten 
1.4        Kreisbrandinspektion Ebersberg
1.5        Kreisjugendring
1.6        Evang.-Luther. Pfarramt
1.7        Kath. Pfarramt
1.8        Deutsche Telekom AG
1.9        Stadt Grafing
1.10        Gemeinde Forstinning
1.11        Gemeinde Anzing
1.10        Gemeinde Frauenneuharting
1.12        Gemeinde Hohenlinden
1.13        Bund Naturschutz Ebersberg 
1.14         Landesbund für Vogelschutz, Poing
1.15        Stadt Ebersberg, Amt für Familie und Kultur
1.16        Stadtgärtnerei Ebersberg
1.17        Münchener Verkehrsverbund MVV
1.18         Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH
1.19        Energienetze Bayern GmbH & Co.KG
1.20        Erzbischöfliches Ordinariat München

2.        Keine Einwände / Bedenken haben vorgetragen:
2.1        Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 29.11.2023
2.2        Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 12.12.2023
2.3        Landratsamt Ebersberg, Bauleitplanung, Schreiben vom 07.12.2023
2.4        Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 05.12.2023
2.5        Landratsamt Ebersberg, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 10.01.2024
2.6        Stadt Ebersberg, Ausgleichsflächen / Abfallwirtschaft, Schreiben vom 03.01.2024
2.7        Bayernwerk Natur GmbH, Schreiben vom 05.12.2023
2.8        Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Schreiben vom 11.01.2024
2.9        Gemeinde Steinhöring, Schreiben vom 05.12.2023
2.10        Markt Kirchseeon, Schreiben vom 06.12.2023
2.11        Bundesnetzagentur, Schreiben vom 27.11.2023
2.12        Eisenbahn-Bundesamt, Schreiben vom 05.12.2023 

3.         Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 11.12.2023
3.2        Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 30.11.2023 
3.3        Deutsche Bahn AG / DB Immobilien, Schreiben vom 13.12.2023
3.4        Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 28.11.2023


C. Behandlung der Stellungnahmen:

3.1        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 11.12.2023
Vortrag:
unsere Stellungnahme vom 23.08.2023 wurde vom Technischen Ausschuss der Stadt Ebersberg in der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2023 gewürdigt. Unsere Hinweise wurden in den Entwurf der Begründung vom 14.11.2023 in einem neuen Kapitel 11 (Wasserhaushalt) mit aufgenommen.
Wir würden es begrüßen, auch noch folgende Hinweise aus unserer o.g. Stellungnahme in die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 Südwest – Landhausbau mit aufzunehmen:
- Als Anpassungsmaßnahme an den Klimaschutz empfehlen wir auch die Festsetzung einer naturnahen Nutzung des Niederschlagswassers für die Gartenbewässerung (z.B. durch Speicherung in Zisternen). § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB eröffnet diese Möglichkeit.
- Wir empfehlen der Gemeinde auch, Vorgaben für Maßnahmen zur naturverträglichen
Regenwasserbewirtschaftung zu machen, beispielsweise zur Dach- oder Fassadenbegrünung oder zur Anlegung (in der Regel kleinerer) Gewässern wie z.B. Teiche. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB eröffnet diese Möglichkeit.
Ansonsten stimmen wir der Bebauungsplanänderung zu.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen werden berücksichtigt. Die Empfehlungen des Wasserwirtschafts werden in der Begründung ergänzt.

Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan wird nicht geändert. Die Begründung wird nach Maßgabe des Behandlungsvorschlags zum Thema Regenwasserbewirtschaftung redaktionell ergänzt.



3.2        Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 30.11.2023
       Vortrag:
Mit dem Schreiben vom 18.07.2023, haben wir von der Bayernwerk Netz GmbH bereits eine weiterhin gültige Stellungnahme zum Verfahren abgegeben. Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme vom 18.07.2023 wurde Maße in der TA-Sitzung vom 14.11.2023 bereits in ausreichendem Maße gewürdigt. Eine weitere Behandlung ist nicht erforderlich.
 
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht veranlasst.


3.39        Deutsche Bahn AG / DB Immobilien, Schreiben vom 15.08.2023
       Vortrag:
die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme als Träger öffentlicher Belange zum o.g. Verfahren. 
Gegen den o.g. Bebauungsplanes Nr. 23.1 bestehen aus eisenbahntechnischer Sicht hinsichtlich der TöB-Belange keine Einwendungen, wenn folgende Hinweise und Anregungen beachtet werden: 
Wir bitten Sie, unter Pkt 12 „Hinweise für Grundstücke entlang der Bahnanlagen“ den ersten Hinweis 
„Die im Bebauungsplangebiet ausgewiesenen bebaubaren Grundstücke / öffentlichen Verkehrs-flächen sind entlang der Grenze zu den Bahnanlagen mit einer dauerhaften Einfriedung ohne Öffnung bzw. einer Leitplanke abzugrenzen.“ 
noch um folgendes zu ergänzen: 
Die Baulast zur Erstellung und der Unterhalt liegt beim jeweiligen Grundstückseigentümer. 
Wir bitten Sie, uns die Abwägungsergebnisse und den Satzungsbeschluss zu gegebener Zeit zuzusenden und an weiteren Verfahren zu beteiligen. Für Rückfragen zu diesem Schreiben, die Belange der Deutschen Bahn AG betreffend, steht Ihnen Herr Harreus gerne zur Verfügung.

Behandlungsvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen hinsichtlich der Baulast werden berücksichtigt und die Begründung entsprechend redaktionell ergänzt.
 
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans erfolgen nicht. Die Begründung wird nach Maßgabe des Behandlungsvorschlags ergänzt.


3.4        Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 01.08.2023
       Vortrag:
Kanalisation 
Siehe beiliegende Stellungnahme vom 01.08.2023!
Wasserversorgung 
Siehe beiliegende Stellungnahme vom 01.08.2023!
Straßenbau 
Siehe beiliegende Stellungnahme vom 01.08.2023!
Allgemein 
Siehe beiliegende Stellungnahme vom 01.08.2023!

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme vom 18.07.2023 wurde Maße in der TA-Sitzung vom 14.11.2023bereits in ausreichendem Maße gewürdigt. Eine weitere Behandlung ist nicht erforderlich.

Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht veranlasst.

Beschluss

Satzungsbeschluss: 

1.
Der Technische Ausschuss nimmt von der Beteiligung der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis. Der Technische Ausschuss macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 30.11.2023 zu Eigen.

2.
Der Technische Ausschuss beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen redaktionellen Änderungen / Ergänzungen in den Bebauungsplan mit Begründung einzuarbeiten.

3.
Der Technische Ausschuss billigt den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich Begründung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 06.02.2024.

4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Schechner war bei der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

Dokumente
BPL 23 1. Änderung BEGRÜNDUNG 231114 (.pdf)
BPL 23 1. Änderung ENTWURF 231114 (.pdf)

Datenstand vom 12.02.2024 15:11 Uhr