Bauantrag zur Errichtung einer doppelseitigen, unbeleuchteten, freistehenden Werbeanlage mit 10-tägigem Wechsel des Plakatanschlags auf dem Grundstück FlNr. 805/1, Gmkg. Ebersberg, Dr.-Wintrich-Str. 9 a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 18.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 18.06.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

In dieser Sache wird auf die TA-Sitzung vom 09.04.2024, TOP 4 und auf die TA-Sitzung vom 14.05.2024, TOP 10 Bezug genommen.

In der Sitzung vom 09.04.2024 wurde der Bauantrag erstmals behandelt. Die Verwaltung hatte auf die bereits bestehende Werbeanlage und deren Genehmigungshistorie hingewiesen. An der nordöstlichen Grundstücksgrenze wurde mit Baugenehmigungsbescheid vom 25.11.2016 (Az. B-2016-2603) eine ähnliche Werbeanlage (Höhe 2,75 m, Breite 3,75 m; siehe beigefügte Anlage) genehmigt. Das VG München entschied in diesem Fall entgegen der Ablehnung der Stadt Ebersberg und dem Landratsamt.
Dennoch verweigerte der Technische Ausschuss in dieser Sitzung der beantragten Werbetafel seine Zustimmung und das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 146 – „Nachfolgenutzung Autohaus“ vorzubereiten, um Werbeanlagen an dieser Stelle sicher ausschließen zu können, da ein weiteres Fortschreiten dieser Entwicklung befürchtet wird. 

Nach eingehender Beratung in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 14.05.2024 unter TOP 10 wurde jedoch mehrheitlich beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 146 – „Nachfolgenutzung Autohaus“ nicht zu ändern. 
 
Aktuell informiert das Landratsamt Ebersberg mit Schreiben vom 23.05.2024 die Stadtverwaltung über die geplante Absicht, für das vorgenannte Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB zu ersetzen. Gründe für die Ablehnung seien von der Stadt nicht angeführt worden. 
Vor Ersetzung des Einvernehmens wird die Stadt damit nochmals zur Erteilung des Einvernehmens bzw. zur Äußerung und Begründung bei erneuter Einvernehmensverweigerung angehört. 

Haushaltsauswirkungen:
Keine.  

Diskussionsverlauf

StR Riedl fand die rechtlichen Ausführungen nachvollziehbar. Er beruft sich nachwievor auf die Blickbeeinträchtigung. Es sei nicht verständlich, dass hier keine Handhabe besteht und wird das Vorhaben weiterhin ablehnen. Einzig ein Versetzen der Werbetafel um 15 m nach Süden, wäre als Kompromiss vorstellbar. 
StRin Platzer wollte die Sache nicht so dramatisch sehen. Es besteht keine Alternative, da sonst das Einvernehmen ersetzt wird. 

Auf Nachfrage aus dem Gremium, ob die Verwaltung gegenüber dem LRA Ablehnungsgründe vorgetragen habe, verwies die Verwaltung auf die Beschlussvorlage vom 14.05.2024, TOP 10, öffentlich. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag einschließlich der beantragten Befreiung zur Errichtung einer doppelseitigen, unbeleuchteten, freistehenden Werbeanlage mit 10-tägigem Wechsel des Plakatanschlags auf dem Grundstück FlNr. 805/1, Gmkg. Ebersberg, Dr.-Wintrich-Str. 9 a in 85560 Ebersberg zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

Datenstand vom 21.06.2024 09:17 Uhr