Bauantrag zur Errichtung einer Satteldachgaube und einer Außentreppe auf dem Grundstück FlNr. 1456/7, Gmkg. Ebersberg, Anzinger Siedlung 2
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 18.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt ist die Errichtung einer Satteldachgaube mit einer Dachneigung von 42° und einer Außentreppe. Dadurch wird ein Zugang ins EG des Zweifamilienhauses geschaffen, wobei lt. Eingabeplan keine weitere Wohneinheit entsteht, sondern nur eine Wohnraumerweiterung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 70 – „Anzinger Siedlung“.
Der Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen zu Dachaufbauten.
Die Außentreppe liegt außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Hierfür ist eine Befreiung von dieser Festsetzung nötig (Antrag auf Befreiung einschl. vermaßter Plan liegen bisher noch nicht vor).
Für den östlichen Anbau an das Bestandsgebäude wurde bereits 1996 eine großzügige Befreiung erteilt. Auch bei anderen Bauvorhaben im Geltungsbereich wurden bereits Befreiungen erteilt (FlNr. 1456/9, 1456/47, Gmkg. Ebersberg).
Folglich kann aus Sicht der Verwaltung auch hier einer Befreiung zugestimmt werden.
Für das Zweifamilienhaus sind insgesamt drei Stellplätze nachzuweisen. Diese werden im Carport und auf zwei offenen Stellplätzen auf dem Grundstück nachgewiesen.
Haushaltsauswirkungen:
Keine.
Beschluss
Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zur Errichtung einer Satteldachgaube und einer Außentreppe auf dem Grundstück FlNr. 1456/7, Gmkg. Ebersberg, Anzinger Siedlung 2 in 85560 Ebersberg.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben einschließlich der erforderlichen Befreiung zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.06.2024 09:17 Uhr