Antrag auf Änderung der Parkraumüberwachung am Schloßplatz in Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 18.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 18.06.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragstellerin bittet um Änderung der Parkraumüberwachung auf dem nördlichen Teil des Schloßplatzes. Die erste halbe Stunde soll über die Nutzung einer Parkscheibe kostenlos sein. Sie begründet Ihren Antrag damit, dass Parker, die ihre Fahrzeuge nur wenige Minuten abstellen und sich nicht vorher auf den Weg zum Parkautomaten machen, mit hohen Strafen belegt werden. Sie fürchtet, dass deshalb die Geschäfte am Schloßplatz und auf dem Marienplatz gemieden werden und Einkäufe dort erledigt werden, wo es kundenfreundlichere Regelungen gibt. Dies könne nicht im Sinne der Erhaltung einer lebendigen Innenstadt sein. Die Einführung einer sog. „Brezentaste“ für eine kurze kostenlose Parkzeit wird aus Sicht der Antragstellerin das Problem nicht lösen, für die Kurzzeit-Kunden soll schlichtweg der Weg zum Parkautomaten entfallen.

Stellungnahme der Verwaltung (beinhaltet die Stellungnahme von Hr. Steinlechner, Büro für Verkehrs- und Raumplanung):
Generell teilen wir die in der Begründung des Antrages genannte Zielsetzung der Parkraumbewirtschaftung, das Stellplatzangebot im Zentrum von Dauer- und Langzeitparkern freizuhalten und durch die größere Umschlaghäufigkeit auch mit einer begrenzten Anzahl an Stellplätzen ausreichend Kapazitäten für kurze Einkäufe und Erledigungen anzubieten. 
Allerdings wäre eine kostenlose Nutzung von Kfz-Stellplätzen im öffentlichen Raum im Hinblick auf wesentliche Zielsetzungen des Integrierten Mobilitätskonzeptes (IMK) und unter Berücksichtigung entsprechender Kommentare im Rahmen der Bürgerbeteiligung insgesamt kritisch zu beurteilen. Gerade eine solche Gebührenbefreiung würde das Ziel eines Modal-Shift vom Kfz zum Fuß- und Radverkehr unterlaufen und diesbezüglich eine negative Signalwirkung entfalten.  

Die Begründung des Antrages beruht letztlich auf der Annahme, dass allein der vom Kfz zum Parkscheinautomaten zurückzulegende Weg Anlass gäbe, Geschäfte am Schloßplatz oder am Marienplatz künftig nicht mehr aufzusuchen und Einkäufe an anderer Stelle zu erledigen. Am nördlichen Rand des Schloßplatzes befindet sich der nächstliegende Parkscheinautomat in einer Entfernung von durchschnittlich rund 20 m (maximal 40 m) und damit in guter Lage und deutlich innerhalb der geltenden 150-Meter-Regel (keine gesetzliche Regelung, die Benutzung eines in diesem Richtwert-Radius aufgestellten Parkscheinautomaten wird jedoch grundsätzlich als möglich und zumutbar erachtet). Zudem besteht die Möglichkeit eines digitalen Parkscheins über die Parkster-App, die in der Stadt seit Ende 2021 auf allen öffentlichen Parkplätzen mit Gebührenpflicht zur Verfügung steht. 

Zusammenfassend wird festgestellt, dass eine antragsgemäße Änderung der Parkraumüberwachung am nördlichen Teil des Schloßplatzes den Zielsetzungen des IMK nicht entspricht und zudem die bestehenden Möglichkeiten (kurze Distanz zum Parkscheinautomat und Parkster-App) keinen Anlass geben, für die erste halbe Stunde eine kostenlose Nutzung der Stellplätze zu ermöglichen. 

Haushaltsauswirkungen:
JA.        1. Die Einnahmen aus den öffentlichen Parkflächen würden sich verringern. 
2. Der Teil des Schloßplatzes müsste entsprechend beschildert werden
(geschätzte Kosten ca. 400 Euro). 

Diskussionsverlauf

StR Friedrichs wollte wissen wie hoch die Bußgelder ausfallen, nachdem im Antrag von „hohen Strafen“ gesprochen wurde. 
Erster Bürgermeister Proske nannte einen Betrag von ca. 20,- € pro Verstoß. 
StR Friedrichs war der Ansicht, dass die Gefahr der Entdeckung sehr gering sei.
Das Integrierte Mobilitätskonzept würde kontakariert; das ganze hilft nur dem Bioladen, für ihn sei dies eine „Lex Bioladen“. 
Seine Definition von Belebung und Aufenthaltsqualität sei eine andere als mit dem Auto in die Innenstadt zu fahren. 
Er wies auf den Vorwurf hin, wonach Langzeitparker von der Parküberwachung verschont bleiben würden. Dies sei eine Art der Korruption, wobei das Parken mit der ParkApp nicht mehr so transparent sei. Er bat der Sache nachzugehen. 

StR Riedl berichtete von vielen Bürgern, die kurz in die Geschäfte, zum Steuerberater oder zu Bank gingen und schnell wieder wegfahren. Es wäre ein Entgegenkommen und ein Zeichen der Freundlichkeit gegenüber den Bürgern das kostenfreie Kurzzeitparken zu ermöglichen. 

StR Münch stellte einen Widerspruch im Integrierten Mobilitätskonzept fest. Die Maßnahme würde Kurzstreckenfahrten mit dem PKW unterstützen – genau das wollte man nicht. 
Er wies auf den Willen aller Fraktionen hin, Kosten einzusparen; mit dieser Maßnahme entgingen der Stadt Einnahmen. Er befürchtete Präzedenzfälle in anderen Bereichen. Mit welcher Begründung soll man andere Anträge dann ablehnen. 


StR Mayer erwartete keine Änderung im Fahrverhalten bei antragsgemäßer Parkregelung.  Er habe zuletzt die „Brezntaste“ in Grafing benutzt und erkundigte sich, wieviel Einnahmen der Stadt dadurch verloren gingen und wieviel die Umrüstkosten für die Automaten betragen. Er schlug vor, die Regelung nur für die Westseite des Schloßplatzes einzuführen.  

Erster Bürgermeister Proske fand die Fläche für 30-Minuten  Parken zu groß. Die Automatenumrüstung sei sehr teuer. Mit der Einführung der Park-App geht es eigentlich nicht mehr bequemer, obwohl er weiß, dass nicht alle die Park-App nutzen können. Er sieht ein Problem bei Bezugnahmen. 

StRin Behounek weist daraufhin, dass hinter dem Rathaus 5 kostenfrei Parkplätze zur Verfügung stünden. 

StR Schechner stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung nach Schluss der Debatte und zur Abstimmung. 

Erster Bürgermeister Proske ließ dann über nachstehend genannten Beschlussvorschlag abstimmen. 

Beschluss

Dem Antrag auf Änderung der Parkraumüberwachung am Schloßplatz wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 9

Datenstand vom 21.06.2024 09:17 Uhr