Bebauungsplan Nr. 229 - südlich der Wildermuthstraße mit integrierten Grünordnungsplan; Vorstellung und Zustimmung zur Planung; Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 18.06.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 18.06.2024 | ö | beschließend | 8 |
Sachverhalt
In Variante 2 ist der südliche Grünzug im Bereich der FlNr. 854/23, /24 und 847/4 etwas breiter angelegt.
Aktuell ist die Festsetzung eines WA (allgemeines Wohngebiet) gem. § 4 BauNVO vorgesehen. Die entspricht dem Entwicklungsziel des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich. Die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen in einem WA wie Betriebe des Beherbergungsgewerbes (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO), sonstige nichtstörende Gewerbebetriebe (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO), Anlagen für Verwaltungen (§ 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO), Gartenbaubetriebe (§ 4 Abs. 3 Nr. 4 BauNVO) und Tankstellen (§ 4 Abs. 3 Nr. 5 BauNVO) sollen ausgeschlossen werden.
Im Bereich nördlich der Wildermuthstraße, der im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 51.1 (rechtsw. seit 12.10.2017) liegt, wurden seinerzeit gewerbliche Nutzungen nicht zugelassen. Ein Bedarf für die Zulassung nicht störender Gewerbebetriebe über den Bereich der FlNr. 142 wird seitens der Verwaltung nicht gesehen.
Diskussionsverlauf
Frau Architektin Blaschke erläuterte, dass bei der Variante 1 die Bäume nicht zwingend gefällt werden müssen, sie haben nur keine Erhaltungsbindung und die Baufenster wären hier etwas größer.
StR Ried erkundigte sich nach der Erschließung der rückwärtigen Grundstücke. Diese müssen lt. Planerin jeweils von der Wildermuthstraße erschlossen werden.
Die Verwaltung erläuterte, dass hier die derzeit gültige Stellplatzsatzung der Stadt als sog. statische Verweisung gelten soll. Sollte später eine gesetzliche Änderung eintreten, würde das keine Rolle spielen.
Die Bäume fand er sehr schön, stellte aber die Frage was gewesen wäre, wenn sie nicht gepflanzt worden wären. Die Bäume stellen eine technische Einschränkung dar. Die Erhaltungsbindung ist ein Zeichen, dass freiwillige Maßnahmen bestraft werden. Aus diesem Grund bevorzugte er die V1.
Beschluss
Die Baufenster auf der südlichen Bebauungsreihe erhalten durchgängig eine Tiefe von 16 m.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
1465_BP_VE_V1_24-06-10 (.pdf)
1465_BP_VE_V2_24-06-10 (.pdf)
1465_BP-229-Wildermuthstrasse_VE_Sitzung_24-06-08 (.pdf)