Antrag auf Nutzungsänderung der bisherigen Stube im Erdgeschoss zu einem Raum für Wellness-Massagen auf dem Grundstück FlNr. 2765/2, Gmkg. Oberndorf, Haselbach 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 09.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.07.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Beantragt wird eine Nutzungsänderung der bisherigen Stube im Erdgeschoss. Der Raum soll einer gewerblichen Nutzung in Form von Wellness-Massagen zugeführt werden. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Das betroffene Grundstück liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich. Bauvorhaben beurteilen sich demnach nach § 35 BauGB.

Die Nutzungsänderung stellt kein privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB dar, es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Erschließung gesichert ist und ihre Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. 

Nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB kann der beantragten Nutzungsänderung die widersprüchliche Darstellung im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB) nicht entgegengehalten werden, wenn die natürliche Eigenart der Landschaft nicht beeinträchtigt wird und keine Erweiterung einer Splittersiedlung entsteht. Das Vorhaben erfüllt auch die weiteren Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB. 
Es sind keine baulichen Veränderungen am Gebäude geplant, es wird lediglich ein Raum im Bestandsgebäude einer neuen Nutzung zugeführt. Die Verpflichtung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe g) BauGB liegt vor. 

Für die Nutzungsänderung ist der Nachweis eines weiteren Stellplatzes erforderlich. 
Der Stellplatz wird als offener Stellplatz auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Nutzungsänderung auch ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. 

Haushaltsauswirkung:
Keine.

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Nutzungsänderung der bisherigen Stube im Erdgeschoss zu einem Raum für Wellness-Massagen auf dem Grundstück FlNr. 2765/2, Gmkg. Oberndorf, Haselbach 8 in 85560 Ebersberg.
Der Technische Ausschuss stimmt der beantragten Nutzungsänderung zu und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2024 16:31 Uhr