Tektur zur Baugenehmigung vom 25.10.2006: Anbau eines Fahrzeuglifts an das Untergeschoss des Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück FlNr. 2885, Gmkg. Oberndorf, Kalteneck 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 17.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 17.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Beantragt ist der Anbau eines Fahrzeuglifts an der Südseite des bestehenden Wohngebäudes im Rahmen eines Tekturantrages. Durch den Fahrzeuglift soll ein Zugang in das Untergeschoss geschaffen werden, der bisher als Lagerraum genehmigt wurde. Dieser Lagerraum soll künftig als Garage genutzt werden. 
Der Fahrzeuglift hat eine Breite von 3,50 m, eine Länge von 7,80 m und eine Gesamthöhe von 3,62 m in die Tiefe. Wenn die Anlage angehobenen ist, wird eine Absturzsicherung in Höhe von 2,10 m sichtbar.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich, Vorhaben sind nach § 35 BauGB zu beurteilen. 
Der Anbau des Fahrzeuglifts sowie die geplante Nutzung des Lagerraumes als Garage stellen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB dar. Folglich handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 BauGB.

Für das bestehende Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung waren drei Stellplätze nachzuweisen und wurden mit Baugenehmigung vom 25.10.2006 im Nebengebäude zugelassen. Die Zulässigkeit des Gesamtvorhabens ergibt sich aus § 35 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB. 
Im Untergeschoss sollen nun weitere Stellplätze entstehen. Gem. § 35 Abs. 5 Satz 1 BauGB sind die nach den Absätzen 1 bis 4 zulässigen Vorhaben in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzenden und den Außenbereich schonenden Weise auszuführen. Um eine weitere Flächenversiegelung im Außenbereich zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung hier der Nutzung des Lagerraumes im Untergeschoss als Garage einschließlich der Errichtung des dazu beantragten Fahrzeuglifts zuzustimmen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Keine. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Tekturantrag zur Baugenehmigung vom 25.10.2006 zum Anbau eines Fahrzeuglifts an das Untergeschoss des Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück FlNr. 2885, Gmkg. Oberndorf, Kalteneck 4.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Tekturantrag zu und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2024 17:54 Uhr