Bebauungsplan Nr. 178.1 - Kindergarten an der Hupfauer Höhe; Vorstellung des Planentwurfs Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 17.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 17.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für die baurechtliche Zulassung des Kindergartens an der Ringstraße ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178 – Kindergarten an der Hupfauer Höhe erforderlich. Hierzu hat der Technische Ausschuss der Stadt Ebersberg in seiner Sitzung vom 14.02.2023 (TOP 6, öffentlich) den Aufstellungsbeschluss gefasst. Zuletzt wurde die Sache im Ferienausschuss am 22.08.2023, TOP 6, öffentlich behandelt. 

Zwischenzeitlich wurde die Objektplanung für das Bauvorhaben bis zur Ebene der Entwurfsplanung weitergeführt. Parallel hierzu wurde der Bebauungsplanentwurf fortgeschrieben und an den aktuellen Planungsstand der Objektplanung angepasst. 

Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 17.09.2024 soll nun folgende wesentliche Festsetzungen enthalten: 

  • Festsetzung der Art der Nutzung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kinderbetreuungseinrichtung und Wohnungen für Erziehungs- / Betreuungspersonal“; 
    Der Flächenumgriff für den Gemeinbedarf wurde aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zum Naturdenkmal „Hupfauer Höhe“ bei einem Ortstermin am 16.04.2024 mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Ebersberg besprochen und wie dargestellt festgelegt. 
    Dabei wurden seitens der UNB folgende Auflagen gemacht:
    - der Baumbestand im östlichen Grundstücksbereich ist zu erhalten, die Verkehrssicherheit
      ist herzustellen;
    - der nördliche Teil der Gartenfläche wird vom Spielbetrieb ausgenommen
    - Der Bereich der bislang brach liegenden Baufläche wurde durch die Stadt, Abt.
      Abfall/Umwelt gutachterlich auf Eidechsenvorkommen untersucht; es konnte keine
      Population festgestellt werden
      
  • Maß der baulichen Nutzung mit einer GRZ von 0,5; die Fläche bezieht sich auf die festgesetzte Gemeinbedarfsfläche von ca. 3.200 m², so dass eine GRZ I (§ 19 Abs. 2 BauNVO) von ca. 1.600 m² überbaut werden kann
     
  • Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche mittels Baugrenze (58m x 29m)

  • Maximale Wandhöhe mit 11 m
     
  • Festsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen und Stellplätze 


Der Bebauungsplanentwurf wurde mit den Objektplanern abgestimmt. Die Verwaltung schlägt vor, für den Bebauungsplan die öffentliche Auslegung durchzuführen. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Ja – ca. 10.000,- € für das Bebauungsplanverfahren.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bebauungsplanentwurf Nr. 178.1 – Kindergarten an der Hupfauer Höhe, 1. Änderung in der Fassung vom 17.09.2024 und stimmt diesem Entwurf zu. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Schechner war bei der Abstimmung über dieses Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

Dokumente
BP_EBE_Hupfauer Höhe Ä1+Erg.A4_240829 (.pdf)
BP_Ebersberg_KiGa_Hupfauer_Höhe_Festsetzung_240829 (.pdf)

Datenstand vom 30.09.2024 17:54 Uhr