In der Sache wird auf die TA-Sitzung vom 14.05.2024, TOP 3, öffentlich verwiesen.
Die Planung wurde zwischenzeitlich weiterbearbeitet. Der Antragsteller legt über sein Planungsbüro eine überarbeitete Variante in der Fassung vom 11.07.2024 vor.
Danach wurden die beiden Mehrfamilienhäuser entlang der Floßmannstraße geringfügig von der Straße Richtung Norden abgerückt. Die Baukörper werden etwas schmäler, bleiben dabei aber gleich hoch. Die Dächer werden dadurch etwas steiler.
Die Grundstücksgrenze zwischen dem Einfamilienhaus und den Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Floßmannstr. 28, wird zugunsten des EFH verschoben. Durch den neuen Grundstückszuschnitt werden die GRZ und GRZ2 bei dem EFH kleiner, bei den MFH größer. Die GRZ2 bei den MFH überschreitet nun den Orientierungswert der BauNVO (0,67 vs. 0,6). Das ist aber wohl unkritisch. Der Entwurf hält ansonsten offenkundig alle baurechtlichen Vorgaben ein.
Allerdings haben die Planer auf das Einrücken der Geschosse ab dem ersten Obergeschoss zugunsten überdachter Balkone verzichtet. Die überdachten Balkone hätten für die künftigen Bewohner sicherlich einen hohen Nutzwert.
Die zweite Variante mit freistehenden Balkonen wird seitens der Verwaltung als optisch ungünstig nicht zur weiteren Planung empfohlen. Diese Situation führt nach den Erfahrungen der Verwaltung in der nachfolgenden Zeit zu zahlreichen Anträgen auf isolierte Abweichung, um die Balkone zu überdachen u. a. In der Folge entstehen dann vielen verschiedene Überdachungsvarianten, die das Straßenbild nicht positiv beeinflussen werden.
Die Planungen berücksichtigen noch nicht die erforderlichen Grundabtretungen für die Verlängerung des Gehweges in die Baldestraße. Weiterhin werden die städtischen Flächen im Bereich der Einmündung Floßmann-/Baldestraße (FlNr. 857/2, Gemarkung Ebersberg) mit einbezogen. Bislang stand der Zaun des ehemaligen Betriebsgeländes bis an die heutige Gehsteighinterkante und hat die städt. Fläche mit einbezogen. In der Zusammenfassung vom Büro AKFU werden diese Flächen als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Es soll ein Flächentausch für die oberirdischen Besucherstellplätze entlang der Floßmannstraße stattfinden. Der Gehweg würde dann hinter die Stellplätze, von der Fahrbahn abgesetzt, errichtet werden. Diese Regelung lässt entsprechend Raum, für eine Platzgestaltung im Bereich der Friedenseiche. Alternativ müsste dann über einen Verkauf der städtischen Fläche nachgedacht werden.
Letztlich muss der TA sich nun für die städtebaulich gewünschte Variante entscheiden, die dann im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens weiterbearbeitet werden soll.
Im Bereich der Floßmannstraße 26 wurde die TG-Zufahrt nun auf Wunsch des Eigentümers nach Osten geschoben. Aus Sicht der Stadtplanung ist diese Lösung vorzuziehen, als die Konzentration der Zu- und Abfahrten zwischen den beiden Grundstücken. Nach dem Wunsch des Eigentümers sollen statt den großen Wohnungen in den „gestapelten Reihenhäusern“ kleine Einheiten im Geschosswohnungsbau errichtet werden. Die führt zu einer Erhöhung auf elf Wohneinheiten. Bislang waren acht Wohneinheiten geplant. Die notwendigen Stellplätze für elf WE können in der Tiefgarage mittels Doppelparkern nachgewiesen werden. Die Wohnungsgrößen liegen zwischen 64 m² - 92 m². Die Kennzahlen (GRZ, GFZ) bleiben unverändert. Die Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten wird noch als verträglich angesehen.
Herr Fischer vom Büro AKFU, das im Auftrag der Stadt die Bauleitplanung aufstellen soll ist in der Sitzung anwesend und steht für Fragen und Anregungen zur Verfügung.