Klimaschutz- und Energiemanagement; a) Vorstellung des Energieberichts der Stadt Ebersberg 2023 für die städtischen Liegenschaften b) weitere Verfahrensweise mit dem Blockheizkraftwerk in der Grund- und Mittelschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 08.10.2024 ö beschließend 3
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.11.2024 ö vorberatend 3

Sachverhalt

1. Sachverhalt Energiebericht und neue Klimaziele 20230:
In einer kurzen Präsentation stellt Herr Günzkofer den Energiebericht 2023 für die städtischen Liegenschaften und die neuen Klimaziele für 2030 vor. 
Der Gesamtenergieverbrauch der städtischen Liegenschaften konnte im Vergleich zum Jahr 2021 um ca. 9,5% gesenkt werden und liegt nun bei 6365 MWh. Der Stromverbrauch mit 1959 MWh im Jahr 2023 wurde ebenfalls um 6,7 % zum Vergleichsjahr 2021 reduziert, Erdgas um 7,6 % bei einem Bezug von 1615 MWh. Witterungsbereinigt hat sich der Erdgasbezug seit 2021 aber um 7,7 % verschlechtert.
Bei der Aufteilung des Energieverbrauches auf die jeweiligen Energieträger ist der Stromverbrauch an der Spitze mit 30,8 %, gefolgt vom Erdgas mit 25,4 % und Biogas mit 24,3%. Die fossilen Energieträger haben einen Anteil von 62,8 % am Gesamtenergieverbrauch der städtischen Liegenschaften, die regenerativen Energieträger 37,2 %. 
Der Energiebericht erhält ein Ranking der TOP 10 Einzelenergieverbraucher um zukünftig bei diesen verstärkt energetische Maßnahmen durchzuführen (from Top to down). Das Ranking wird angeführt vom Biogas BHKW mit einem Verbrauch von 1.549 MWh und einem prozentualen Anteil von 24,3%. Auf Rang 2 liegt der Klärgasverbrauch mit 8,4 % und der Stromverbrauch der Kläranlage mit 7,9%.

Neu ist die Einführung von Kennzahlen für die städtischen Schulen und Kindergärten. Mit der Bewertung KWh/Strom und KWh/Heizenergie pro Schul- bzw. Kindergartenkind lassen sich die einzelnen Liegenschaften sehr gut miteinander vergleichen und energetische Schwachstellen können im Vergleich dargestellt werden. 

Mit den städtischen PV Anlagen wurden im Jahr 2023   249 MWh Strom erzeugt, 125 MWh davon selbst verbraucht. Vom Netzbetreiber hat die Stadt Ebersberg Einspeisegutschriften in Höhe von 46.667 € erhalten, der Wert des selbstverbrauchten Stromes beträgt ca. 32.398 €. Die erzeugte Energie aller städtischen PV Anlagen ist von 245 MWh leicht angestiegen auf 249 MWh, wobei die Eigenverbrauchsquote von 62,3% im Jahr 2019 auf 50,05% im Jahr 2023 gefallen ist. Dies ist der Sanierung des Hallenbades und der Stilllegung seiner kontinuierlichen Verbraucher geschuldet.
2023 wurden jeweils ein BKW mit 0,3 KW am Marienplatz und 0,7 KW an der GS Floßmannstraße durch Eigenleistung realisiert. Die Inbetriebnahme der PV Anlage mit 44,2 KWp wird im Oktober oder November geschehen, gefolgt von der PV Dachanlage auf der neugebauten Grundschule in Oberndorf mit 100,4 KWp Leistung und einem Energiespeicher. 

Die Gesamt CO² Emissionen der städtischen Liegenschaften betrugen im Jahr 2023 1.413 to. Der Hauptverursacher war der Energieträger Strom mit 717 to mit einem prozentualen Anteil von 50,7% und einem Emissionsfaktor von 0,366 kg/KWh. An zweiter Stelle liegt das Erdgas mit 325 to und einem Anteil von 23,0 %, gefolgt vom Biogas mit 235 to und 16,7 %. Die fossilen Energieträger haben einen prozentualen Anteil von 83,1 % am den gesamten CO² Emissionen, die Regenerativen 16,9 %.

Vorgestellt wird die Vorgehensweise (Roadmap) für die Erreichung unseres neu definierten Energiezieles „CO² Neutralität der städtischen Liegenschaften bis 2030“. Der CO² Ausstoß der Liegenschaften wird von 1.413 to auf 158 to reduziert auf ca. 10 % der Ausgangsemissionen. Die restlichen Emissionen müssen ab 2030 zukünftig mit jährlichen Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Um die CO² Emissionen im Sektor Wärme bis 2030 von derzeit 589 to auf geplante 113 to senken zu können, müssen an allen geeigneten Liegenschaften die Erdgas- und Ölheizungen durch Wärmepumpenlösungen, Pelletheizungen oder Fernwärmeanschlüssen ersetzt werden. Ab 2026 müssen wir in Betracht ziehen auch das Biogas BHKW stillzulegen, die Energiemengen der städtischen Wohnhäuser und Wohnungen werden ebenfalls aus der Bilanz gestrichen. Um die CO² Emissionen im Sektor Mobilität von derzeit 107 to. jährlich auf geplante 45 to zu senken müssen bis 2030 jährlich ca. 2 Verbrennerfahrzeuge des städtischen Fuhrparkes durch elektrisch betriebene Fahrzeuge erneuert werden und die Ladeinfrastruktur ausgebaut werden.

Beschlussvorschlag neues Energieziel CO² neutrale Liegenschaften 2030:
Es hat sich in den letzten Jahren herausgestellt das wir das ursprüngliche Energieziel „CO² neutrales Stadtgebiet“, bzw. „CO² neutraler Landkreis in 2030“ nicht mehr einhalten können. Vorgeschlagen wird nun dem neuen Ziel „CO² neutrale Liegenschaften der Stadt Ebersberg bis 2030“ zuzustimmen. Dieses Ziel ist immer noch sehr sportlich und wird erhebliche finanzielle und organisatorische Maßnahmen benötigen. Die Stadt Nürnberg hat beispielsweise die CO² Neutralität ihrer Liegenschaften für das Jahr 2035 festgelegt, 5 Jahre später.

Das neue Energieziel wurde im AK Energiewende 2030 erläutert und diskutiert. Der AK nahm vom Bericht Kenntnis. Nach Behandlung im Stadtrat soll der Plan entsprechend veröffentlicht werden (Stadtmagazin, städt. Homepage, Social Media). 


2. Sachverhalt Bilanzierung Stromverbrauch der städtischen Liegenschaften mit 0 kg/KWh CO² Emissionen
Die Stadt Ebersberg bezieht vom regionalen Energieversorger Eberwerk für alle städtischen Liegenschaften „Grünstrom“ der auf den Rechnungen mit einem Emissionsfaktor von 0 kg/KWh ausgewiesen wird. Laut BISCO (kommunale Richtlinie für die CO² Bilanzierung) muss für Kommunen der Strom mit dem deutschlandweiten Durchschnittswert bilanziert werden (Derzeit über 0,4 kg/KWh). Nach Rücksprachen in Webinaren wurde uns sowohl von der DENA als auch von der Agentur für kommunalen Klimaschutz ähnliches geraten. Wir können, um ein Zeichen an die Bevölkerung zu senden, nur für unsere städtischen Liegenschaften den Stromverbrauch mit 0 kg/KWh bilanzieren. wir haben allerdings dadurch keinerlei finanziellen Vorteil. Das Stadtgebiet muss über BISCO bilanziert werden um eine Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen gewährleisten zu können. Die städtischen Liegenschaften können als eine Art Unternehmen angesehen werden, daher wäre es hier zulässig, den Grünstrom zu bilanzieren.
Im Sektor Strom wird noch das „kleine Ziel“ definiert die 2.000.000 KWh Stromverbrauch für alle städtischen Liegenschaften zukünftig nicht zu überschreiten. Der bis 2030 zusätzlich verursachte Stromverbrauch durch künftig neu zu installierenden Wärmepumpen und der wachsenden E Mobilität soll durch Stromeinsparmaßnahmen und neue PV Anlagen auf den städtischen Liegenschaften kompensiert werden.
Mit dieser Maßnahme können wir unsere CO² Emissionen um 717 to pro Jahr senken, es bedarf keinerlei finanzieller Mittel. Ohne diese Maßnahme wird auch das neue Energieziel CO² neutrale städtische Liegenschaften in 2030 nicht zu erreichen sein. Ein positiver Beschluss würde die CO² Emissionen um 50 % senken, die CO² Neutralität im Sektor Strom wäre bereits geschafft. Die Sektoren Wärme und Mobilität werden noch genügend finanzielle Mittel über die nächsten Jahre binden. 

Diese Frage wurde am 22.07.2024 im AK 2030 ausführlich beraten. Der AK kam übereinstimmend zu de Empfehlung, die Bilanzierung mit 0kg/KWh anzusetzen. 

3. Sachverhalt Problematik neuer Biogaspreis
Vorgestellt wird die Zählerstruktur der Energiezentrale an der GMS Baldestraße mit sämtlichen Wärmeerzeugern, Wärmeverbrauchern und deren Einbindung ins stadteigene Nahwärmenetz. Das Biogas BHKW ist hier mit Abstand der größte Wärmelieferant mit einem Verbrauch von 1.549 MWh im letzten Jahr. 2023 betrugen die Bezugskosten für das Biogas 136.578 € bei einem Arbeitspreis von 6,65 Cent/KWh. Für den eingespeisten Strom haben wir Gutschriften in Höhe von 128.148 € vom Netzbetreiber erhalten. Für 746.121 KWh geleistete Wärmeenergie durch das BHKW musste die Stadt lediglich Mehrkosten in Höhe von 8.429 € leisten. Dies entspricht einem Wärmepreis von lediglich 1 bis 3 Cent pro KWh Wärmeenergie ohne Wartungs- und Nebenkosten. Ab 1. Januar 2024 bis 31.12.2026 ist nun ein neuer Biogasvertrag gültig, statt 6,65 Cent/KWh Arbeitspreis bezahlen wir nun 15,95 Cent/KWh. Bereits bis Ende Juli dieses Jahrs belaufen sich die Mehrkosten aus Differenz Biogaseinkauf und Stromertrag auf 99.455 €, der Wärmepreis pro KWh ist auf 23 Cent im Winter und im Sommer bis zu 33 Cent gestiegen. Die Überlegung besteht nun darin, das Biogas BHKW für die Zeit der hohen Biogaspreise stillzulegen. Der neue Biogasvertrag wurde in einer Hochpreisphase abgeschlossen, die Preise sind Anfang 2024 merklich gesunken, so dass wir für einen Rückkauf seitens des Energieversorgers momentan lediglich 7,5 Cent/KWh bekommen würden. Dies würde bedeuten, dass wir über die nächsten 2 Jahre Mehrkosten von mindestens 300.000 €, für Gas das wir nicht mehr beziehen können, hätten. Es besteht eine vertragliche Abnahme von 2.000.000 KWh/pro Jahr bis Ende 2026 (Mindestabnahme 90% 1.800.000 KWh). 

Die Sache wurde im AK Energiewende 2030 am 22.07.2024 vorberaten. Der AK stimmte dieser Vorgehensweise zu. Daraus wurde nachfolgende Beschlussempfehlung entwickelt. 

Seitens der Verwaltung wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: 
Das BHKW sollte vorerst weiterbetrieben werden, auf einen Rückkauf des Biogases sollte vorerst verzichtet werden unter folgenden Auflagen:
  • Beginn mit Auswertung neuer Hallenbad Verbrauchsdaten, wie entwickelt sich der zukünftige Heizwärmeverbrauch
  • Erstmalig Ende November Rücksprache mit ESB über Rückkauf von Biogas, letzter Preis waren nur 7,5 Cent/KWh bei einem Ankauf von 15,9 Cent/KWh Arbeitspreis
  • Zukünftig beginnend im Januar 2025: Optimalen Einsatz des BHKW um den besten Wirkungsgrad zu erreichen und das Biogas bestmöglich auszunutzen
  • Beobachtung des Verbrauches und Prognose wann die 1.800.000 KWh erreicht werden
  • Restliche Jahresdeckung dann nur noch mit Pellets, November und Dezember sollte der Pellets Kessel ausgelastet sein 
  • Bei ca. 10 Cent/KWh Rückkauf seitens ESB wäre es wirtschaftlicher als ein Weiterbetrieb, Spitzenlastbetrieb und Sommerbetrieb dann aber mit Erdgas, Pellets Kessel für den Sommer-betrieb ungeeignet
  • Ein übermäßiger Betrieb des Erdgaskessels schadet unserem Ziel „CO² neutrale Liegenschaften 2030“

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt Kenntnis vom Energiebericht für die städtischen Liegenschaften in der Fassung vom 08.10.2024. 

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat das neue Energieziel „CO²-Neutralität der städtischen Liegenschaften bis 2030“ festzulegen. 

Der Technische Ausschuss beschließt, die Bilanzierung des Stromverbrauchs der städtischen Liegenschaften mit 0kg/KWh CO² anzusetzen. 

Der Technische Ausschuss beschließt hinsichtlich der Vorgehensweise zum Betrieb des BHKW an der Grund- und Mittelschule Baldestraße entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung vorzugehen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, da der zuständige Sachbearbeiter erkrankt ist.

Dokumente
Energiebericht für TA81024 (.pdf)

Datenstand vom 15.10.2024 09:23 Uhr