Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV); Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) des Typs ENERCON E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nennleistung von 5,56 MW, einer Nabenhöhe von 166,6 m und einem Rotordurchmesser von 160m (Gesamthöhe 246,6 m) auf FlNr. 1830, Gemarkung Oberndorf, 85550 Ebersberg (nördlich der Ortschaft Pollmoos)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 08.10.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Landratsamt Ebersberg fordert die Stadt im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Stellungnahme für die Windenergieanlage „Föhrenpold“ auf. 

Es handelt sich gemäß §§4, 6 und 19 BImSchG um ein vereinfachtes Verfahren. 

Die Antragsteller planen die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) des Typs ENERCON E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nennleistung von 5,56 MW und einer Gesamthöhe von 246,6 m am o. g. Betriebsstandort.  
Das geplante Vorhaben unterliegt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. §§ 1, 2 der 4. BImSchV und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV).

Gemäß der Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG werden von diesem Verfahren auch andere Genehmigungserfordernisse, wie z. B. die nach Art. 55 Abs. 1 BayBO erforderliche Baugenehmigung, die nach Art. 63 BayBO beantragte Abweichung von den Abstandsflächen und die nach Art. 9 BayWald erforderliche Rodungserlaubnis eingeschlossen. 
Das Vorhaben unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des UVPG, da die Errichtung einer einzelnen Windkraftanlage nicht in der Anlage 1 zum UVPG aufgeführt ist (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 5 UVPG).
Für das antragsgegenständliche Vorhaben wurde der Rechtsvorgängerin der Windenergie Föhren-
pold GmbH & Co. KG durch das Landratsamt Ebersberg am 01.08.2023 unter dem Az. 44/824-7 Ebersberg/ZSE ein Vorbescheid nach § 9 BImSchG erteilt, mit dem die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens im Hinblick auf die Belange der Wehrbereichsverwaltung bzw. militärischen Belange, der luftverkehrsrechtlichen Belange der militärischen Luftfahrt, der luftverkehrsrechtlichen Belange der zivilen Luftfahrt, der Belange des Deutschen Wetterdienstes und der Richtfunkverteilanlagen und -strecken am beantragten Standort festgestellt wurde. 

Für das antragsgegenständliche Vorhaben führt zur Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage im Rahmen der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes die Stadt Ebersberg die Ausweisung des „Sondergebietes Windenergie Föhrenpold“ durch; der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 22.08.2023, die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte zwischen dem 16.05.2024 und dem 19.06.2024. Die förmliche Beteiligung (öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) erfolgt zwischen dem 27.08.2024 und dem 27.09.2024. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren  bittet das Landratsamt die Stadt gem. § 10 Abs. 5 BImSchG i. V. m. § 11 der 9. BImSchV um Stellungnahme aus bauplanungsrechtlicher Sicht und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB. 

Seitens der Verwaltung sind zum vorliegenden Antrag keine Anmerkungen mehr erforderlich, da die baurechtlichen Fragen bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplanes geklärt wurden.

Das städtische Tiefbauamt fordert, dass die betroffenen Zufahrts- und Anlieferstraßen aus Beweissicherungsgründen vor Baubeginn in ihrem Zustand erfasst und dokumentiert werden. Die Dokumentation ist der Stadtverwaltung vorzulegen. Etwaige Ausbauarbeiten wie Straßenverbreiterungen etc. sind rechtzeitig vor Baubeginn mit der Tiefbauverwaltung abzustimmen. Die Kosten haben die Antragsteller zu tragen.  

Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorhaben das Einvernehmen zu erteilen. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und dem Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) des Typs ENERCON E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nennleistung von 5,56 MW und einer Gesamthöhe von 246,6 m auf FlNr. 1830, Gemarkung Oberndorf, 85550 Ebersberg (nördlich der Ortschaft Pollmoos). 

Der Technische Ausschuss erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Die Stadt fordert die Genehmigungsbehörde auf folgende Punkte als Nebenbestimmungen ggfs. in die Genehmigung mit aufzunehmen:

  1. Ausführliche Erfassung und Dokumentation der Anliefer- und Zufahrtsstraße einschl. der Übergabe der Dokumentation an die Stadtverwaltung

  2. Ausbauarbeiten an Straßen sind rechtzeitig (8 Wochen) vor Baubeginn mit der städt. Tiefbauverwaltung abzustimmen. 

  3. Kosten etwaiger Straßenausbaumaßnahmen trägt der Antragsteller. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Dokumente
2.1_20240613 GP01 Pollmoos E-160 EP5 E3 166m_Übersicht 5km_1-25000 (.pdf)
N2082_WEA_Föhrenpold_LBP_Plan1_LBuK_240709 (.pdf)

Datenstand vom 15.10.2024 09:23 Uhr