Bericht über den Verkauf der Baugrundstücke in Hörmannsdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales, 15.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der beabsichtigte Verkauf aller vier noch bei der Stadt verbliebenden Grundstücke ist über die Internet-Plattformen Immowelt und Immoscout zur sofortigen Bebauung ausgeschrieben worden. Ebenso ist der beabsichtigte Verkauf auf der Webseite der Stadt und im Stadtmagazin September platziert worden.
Es gab lediglich zwei Interessenten, die aber beide von ihrem Interesse wieder abgerückt sind.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Proske berichtet, dass die Grundstücke weiterhin auf dem Markt angeboten werden.
SR Peis bittet um Prüfung ob es möglich ist, den Bebauungsplan Nr. 199 – Hörmannsdorf Nord ohne Änderungsverfahren so anzupassen, dass aus den Einfamilienhäusern Doppelhäuser gemacht werden können bzw. mehr Wohneinheiten möglich sind.
Aus Sicht des Stadtbauamtes sind auf den Parzellen 7 und 8 nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan nur Einzelhäuser gem. §22 Abs. 2 Satz 2 BauNVO zulässig. In den Einzelhäusern können allerdings bis zu 2 Wohneinheiten zugelassen werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Wohneinheiten nebeneinander oder übereinander liegen.
Nachdem nur Einzelhäuser festgesetzt sind, ist eine Realteilung der Grundstücke nicht zulässig.
Will man im Bereich der Einzelhäuser nun Doppelhäuser oder andere Wohnformen zulassen, ist zwingend eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Diese Festsetzungen sind einer Befreiung nach § 31 BauGB nicht zugänglich, da hier die Grundzüge der Planung berührt werden.
SR Matjanovski bittet um Prüfung ob Mehrgenerationenhäuser möglich sind.
Dies kann nur im Einzelfall geprüft und beantwortet werden, da diese Wohnform keine Entsprechung in der BauNVO hat.
Datenstand vom 22.10.2024 13:39 Uhr