Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales, 15.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 15.10.2024 ö vorberatend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.11.2024 ö beschließend 9
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Gemeinsam mit dem Bund der Selbstständigen (BdS), dem Vertreter des Einkaufszentrums e-EinZ und dem Marktorganisator der Stadt sind die Markttermine und die von den Gewerbebetrieben gewünschten verkaufsoffenen Sonntage besprochen worden.
Der Frühjahrsmarkt soll im Jahr 2025 am 30.03. oder 06.04. (wird noch zwischen Unternehmern und Marktorganisator abgestimmt), der Herbstmarkt am 03.10. (auch Tag der Deutschen Einheit), aber ohne verkaufsoffenen Tag) stattfinden.
Am Tag der Ehrenamtlichen am 05.10. ist ein verkaufsoffener Sonntag vorgesehen.
Der Christkindlmarkt soll im Jahr 2025 am Wochenende des 1. Advent, also am 29.11. und am 30.11., durchgeführt werden.
Für die Sonntage 30.03./06.04., 05.10. und 30.11.2025 wird je ein verkaufsoffener Sonntag beantragt, so dass Verkaufsstellen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein dürfen.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt, an den Sonntagen 30.03. bzw. 06.04., am 05.10. und 30.11.2025 je einen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen. Die entsprechende Verordnung wäre dann auszufertigen und bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2024 13:39 Uhr