Das integrative Haus für Kinder „Die Arche“ in Ebersberg ist vor über 30 Jahren als integrative Einrichtung gegründet worden und ermöglicht es von Beginn an, dass Ebersberger Kinder unabhängig von ihrem Status, ob mit und ohne Behinderung, gemeinsam begleitet und gefördert werden können.
Kinder die von geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung betroffen sind, haben oft einen besonderen Förderbedarf, sie benötigen eine noch intensivere und gezielte Zuwendung und Förderung, die ihnen hilft, ihre vorhandenen Defizite bestmöglich auszugleichen, um ihnen einen guten Start in den regulären Schulalltag, und damit auch in eine gute Zukunft zu ermöglichen.
Um Kindern die von Behinderung betroffen oder bedroht sind einen Besuch der Kindertagesstätte am Wohnort ermöglichen zu können und sie ihren Besonderheiten und Bedürfnissen entsprechen begleiten und fördern zu können, benötigen wir zusätzliches Personal, dass entsprechend geschult ist, und sich gezielt um diese Kinder kümmert.
Diese erforderlichen zusätzlichen Personalstunden (Z-Stunden) werden über den Faktor 4,5+X gefördert. Die Förderung umfasst im Umfang von 80 %, jeweils hälftig von der Kommune und dem Freistaat übernommen werden.
Diese Z-Stunden gehen nicht in den Personalschlüssel ein, es liegt also keine Doppelförderung vor.
Dieses Personal kommt selbstverständlich auch allen anderen Kindern zugute.
Die Kindertagesstätte „Die Arche“ beantragt die Weitergewährung des Faktors 4,5+x, damit die bewährte Arbeit als Inklusionseinrichtung auch in den kommenden Jahren fortgeführt werden kann.
Anmerkung und Begriffsklärung:
Die sprachlich präzise Bezeichnung ist heute Inklusion und nicht mehr Integration. Wir haben den in den 90ern gewählten Begriff „integrativ“ im Namen unserer Einrichtung weitergeführt. Die Haltung und Arbeit in der Arche ist selbstverständlich inklusiv.
Berechnung des Gewichtungsfaktors 4,5+x:
Arbeitgeberbrutto der Zusatzkraft
davon 80 v. H. des Arbeitgeberbrutto
: Basiswert
: Summe der Buchungszeitfaktoren der
Kinder mit Behinderung
: 2 (weil Finanzierung durch Gemeinde und
Freistaat erfolgt)
= Erhöhungsfaktor x