Sachstandsbericht Vorhaben kinderfreundliche Kommune
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses, 22.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Deutschland hat im Jahr 1992 die „Übereinkunft über die Rechte des Kindes“ der Vereinten Nationen ratifiziert. Diese ist rechtlich bindend und hat den Rang eines Bundesgesetzes. Deren Umsetzung ist also Pflichtaufgabe – insbesondere auch für Kommunen. Das Recht auf Beteiligung ist durch weitere Bestimmungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz und im Baugesetzbuch verbindlich festgelegt.
Das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ ist eine gemeinsame Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF e.V. und des Deutschen Kinderhilfswerks e.V.. Der Auftrag des Programms ist die konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Dabei werden bundesweit Kommunen unterstützt, ihre kommunalen Angebote, Planungen und Strukturen im Sinne der Kinderrechte zu verbessern und die UN-Kinderrechtskonvention bekannter zu machen. In den teilnehmenden Städten, Gemeinden und Landkreisen hat sich gezeigt, dass die Einbeziehung junger Menschen in die Gemeindeentwicklung Schlüsselfaktor für eine kinderfreundliche Entwicklung und damit ein attraktiver Standortfaktor geworden ist.
Die Stadt Ebersberg wurde im November 2022 in das Programm aufgenommen. Um zu wissen, wie die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen verbessert werden können, wurde im Juli 2023 eine Bestandsaufnahme in der Kommune durchgeführt. Neben der Sammlung von Daten in einem Verwaltungsfragebogen wurden über 300 Kinder im Alter von zehn bis zwölf Jahren zu ihren Lebensumständen befragt. In diesem Jahr werden, gemeinsam mit Sachverständigen, konkrete Empfehlungen für einen dreijährigen Aktionsplan entwickelt. Dieser ist das Herzstück des Programms. Akteure aus unterschiedlichen Ressorts und Einrichtungen, sowie auch Kinder und Jugendliche sind an seiner Erstellung beteiligt. Der Aktionsplan legt konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte fest. Es werden Zeitpläne erstellt, Verantwortlichkeiten und Finanzierung festgelegt und die Umsetzung des Aktionsplanes durch einen Stadtratsbeschluss gesichert. Das Engagement zur Umsetzung der Kinderrechte zahlt sich aus. Nach der Prüfung des Aktionsplanes durch den Verein, wird das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ verliehen. Es kann drei Jahre getragen werden und ist Herausforderung, Verpflichtung und Ansporn für die Umsetzung des Aktionsplanes.
Diskussionsverlauf
Herr Hölzer aus der Stadtverwaltung berichtet allgemein über das Vorhaben kinderfreundliche Kommune und beantwortet Fragen.
Frau Eglseder von der städtischen Schulsozialarbeit informiert über die durchgeführten Projekte mit den Kindern in Ebersberg in Bezug auf das Vorhaben kinderfreundliche Kommune und gibt einen Ausblick auf die weitere Vorgehensweise.
Dokumente
Sachstandsbericht KiKo USK (.pdf)
Datenstand vom 04.11.2024 13:24 Uhr