Bebauungsplan Nr. 151.1 - südlich Kolpingstraße; 2. Änderung Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.11.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 12.11.2024 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Der Wendehammer soll nach der bestehenden Ausführungsplanung nicht geändert / umgebaut werden. Die südlich anschließende Erschließungsstich soll an den Wendehammer anpasst werden (s. Plan „Punkt 1-Wendehammer“). Vorteil ist, dass die bestehende Hecke zu Bahnlinie erhalten bleiben kann. Das Erschließungsplanungsbüro Behringer hat diese Änderung vorgeschlagen. Bedenken seitens der Verwaltung bestehen nicht.
Begründung: eine Erweiterung des Wendehammers bis zur Grundstücksgrenze hat keinen Vorteil und würde u.a. einen Eingriff in die Böschung zum Bahndamm erfordern (mit Stützmauer, da die Bahn einer Änderung auf Ihrem Grundstück nicht zustimmt). Wir würden gerne die jetzt zwischen Wendehammer und Bahndamm vorhandene große Hecke erhalten – für die anderenfalls der Platz fehlen würde.
Im östlichen Planbereich wird eine zusätzliche Dreiecksfläche als öffentliche Verkehrsfläche abgetreten (ca. 10m²). Im Bereich zwischen FlNr. 632 und 747/43 wird die öffentliche Erschließungsstraße etwas aufgeweitet um die Zufahrt für den Stellplatz 7 zu ermöglichen (s. Plan „öffentliche Verkehrsfläche).
Zwischen Straße und Bahndamm ist im B-Plan eine Böschung eingezeichnet – allerdings auf dem Gelände der Bahn.
Der Kinderspielplatz soll vom östlichen Bereich des Plangebietes in die Mitte des Gebietes verlegt werden. Die Lage des Spielplatzes verbessert sich dadurch deutlich, da er nun nicht mehr im unmittelbaren Einflussbereich der Tiefgarage liegt. Weiterhin ist eine gute und gefahrloste Erreichbarkeit von allen Wohnungen aus dem Plangebiet sichergestellt. (s. Plan „Spielplatz“).
Im Bereich wo bislang der Spielplatz lag (südlich der TG-Zufahrt), sollen oberirdische Stellplätze angeordnet werden. (s. Plan „Spielplatz“ und „Anpassungen Stellplätze“).
Hier hatte das IB Behringer darauf hingewiesen, dass die Straßenbreite gem. B-Plan von 3,50m zu schmal ist, um die im B-Plan angeordneten Stellplätze anfahren zu können. Das hatten wir für den nördlichen Stellplatz gelöst, in dem wir bereits eine Ecke unseres Grundstücks zur Verbreiterung der Straße an Sie abgetreten haben und der südliche Stellplatz soll nun als Längsparker ausgeführt werden. (s. Plan „Anpassungen Stellplätze“)
Dieser Stellplatz wird als Längsparker an der Ostseite der FlNr. 747/43 ausgeführt. Hierfür ist die unter Ziff. 6 beschriebene Straßenaufweitung erforderlich (S. Plan „Anpassungen Stellplätze).
Im WA1 soll die Höhenlage um 12cm von 565,50 ü. NN auf 565,62 ü. NN angehoben werden um die Rückstausicherung (Kanal) zu gewährleisten. Dies führt lediglich zu einer etwas geringeren Raumhöhe in der Erdgeschosswohnung, nicht aber zu einer Erhöhung der Decke dieser Wohnung. Nach außen hin, ist diese Änderung somit nicht wahrnehmbar. Seitens der städt. Tiefbauverwaltung wird diese Änderung begrüßt (s. Plan „Fertigfußboden WA1).
Im WA 2 soll die Höhenlage des östlichen Gebäudes um 0,35 m auf OK FFB EG = 564,50 ü.NN gesetzt werden.
Die Anhebung um 35cm war nach Mitteilung des IB Behringer aus technischen Gründen erforderlich. Das technische Erfordernis und sonstige Unbedenklichkeit wurde bereits von der städt. Tiefbauabteilung bestätigt
Einige Bäume sollen in ihrer Lage verändert werden. Grund hierfür sind u. a. die Hausanschlüsse der Gebäude. Die Anzahl bleibt unverändert (s. Plan „Lage der Bäume“).
Im östlichen Bereich des östlichen Wohnhauses von WA 2 sollen zwei weitere Wohnungen eingerichtet werden. Es handelt sich hier einmal um ein Ein-Zimmer-Appartement mit ca. 32 m² und eine 2-Zimmer-Wohnung mit ca. 63 m².
Änderungsinhalt ist hier eine Anpassung der Geschossfläche von bisher 825 m² auf nunmehr 945 m². Insgesamt liegt die GF / GFZ immer noch innerhalb der nach § 17 BauNVO normierten Obergrenzen. Im Vergleich zum WA 1 (GFZ 1,05) würde die GFZ nach Durchführung der Änderung im WA 2 bei 0,83 liegen.
Für den Einbau der beiden Wohnungen ist der Stellplatznachweis anzupassen. Der Nachweis ist im Laufe des Verfahrens vorzulegen.
Weiterhin hat der Vorhabenträger nachzuweisen, wie er den Schallschutz vor allem in dem geplanten Appartement sicherstellen möchte. Dieser Nachweis ist ebenfalls im Zuge des Verfahrens vorzulegen. Auf die Äußerung der unteren Immissionsschutzbehörde kommt es hier besonders an.
Aus Sicht der Verwaltung ist auch eine Stellungnahme der Schallschutzgutachterin einzuholen, da im Änderungsbebauungsplan nun Wohnungen an einer Stelle vorgesehen werden sollen, die bislang im Gutachten noch keine Berücksichtigung fanden.
hier wird auf den Plan „Anpassungen Stellplätze“ verwiesen. Der Änderung kann zugestimmt werden.
Die Festsetzung soll ergänzt werden, dass auch Stützwände eine zulässige Höhe von 1,25 m erreichen können. Dieser Änderung kann zugestimmt werden (s. Plan „Geländestützwände“).
Im WA 2 gibt es insgesamt 7 Erdgeschosswohnungen.
Dieser Änderung kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der vorstehend genannten Punkte einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151.1 – südlich Kolpingstraße zu fassen.
Hinsichtlich der Ziffer 10 hat der Vorhabenträger die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Im Weiteren sind die Äußerungen der zuständigen Fachstellen abzuwarten. Über die Umsetzbarkeit dieser Änderungen wird im Rahmen der Abwägung nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung entschieden.
Die Änderungen sind zwar in ihrer Anzahl hoch, allerdings berühren sie weder in ihrer Gesamtzahl noch einzeln die Grundzüge der Planung. Es werden auch keine UVP-Pflichtigen Vorhaben realisiert. Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 b) BauGB (Natura2000, FFH-Gebiete) sind nicht betroffen. Störfallbetriebe sind ebenfalls nicht betroffen.
Diskussionsverlauf
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0