Bebauungsplan Nr. 228 - Kolping-/Ringstraße; Änderungen in den Festsetzungen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.11.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Technische Ausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 17.09.2024 (TOP 6, öffentlich) mit den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung sowie aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. 

Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird auch an der Objektplanung des Gesundheitscampus weitergearbeitet. Zwischenzeitlich hat eine Abstimmung des Vorhabenträgers mit dem Objektplaner des Gesundheitscampus stattgefunden. 
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass für den Bereich MU 1.3 im Bebauungsplan eine geringfügig höhere Geschossfläche als ursprünglich im ersten Bebauungsplanentwurf festgesetzt, benötigt wird. Im Entwurf der frühzeitigen Beteiligung (Stand: 05.03.2024) war das Maß der baulichen Nutzung mit 8.200 m² im MU 1.3 festgelegt. Nach dem gegenwärtigen Stand der Entwurfsplanung werden für das MU 1.3 8.800 m² benötigt. 

Weiterhin muss die Tiefgarage geringfügig nach Norden erweitert werden. Die Überschreitungsregelung für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche wird für das MU 1.3 von 20% auf 40% festgelegt. 

Mit diesen Anpassungen kann das Planungskonzept nach Angaben des Vorhabenträgers gut umgesetzt werden, so dass im Realisierungsfall keine Befreiungen beantragt werden müssen. 

Aus Sicht der Bebauungsplanung liegt die Erhöhung der Gesamtgeschossfläche mit ca. 4% gegenüber dem bisherigen Entwurf unterhalb der Erheblichkeitsschwelle und stellt damit keinen Eingriff in die Grundzüge der Planung dar. 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf zu übernehmen, diesen in der Fassung vom 12.11.2024 zu billigen und die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) zu beschließen.  

Diskussionsverlauf

StR Münch erkundigt sich, ob die 4%ige Erhöhung auf das MU 1.3 oder auf das Gesamtgebiet gerechnet wurde. Die Verwaltung teilte mit, dass die Erhöhung auf das Gesamtgebiet bezogen wurde. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis von den Änderungsvorschlägen zum Bebauungsplan Nr. 228 – Kolping-/Ringstraße gem. vorstehendem Sachvortrag. 
Der Technische Ausschuss stimmt den Änderungen zu. 

Der Technische Ausschuss billigt den Bebauungsplanentwurf Nr. 228 – Kolping-/Ringstraße in der Fassung vom 12.11.2024 und beschließt hierfür die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
241030_BP_EBE_Ringstraße_Entwurf (.pdf)
241030_EBE_BP228_Ringstraße_Satzung_Entwurf (.pdf)
241107_EBE_BP_Ringstraße_Begründung (.pdf)

Datenstand vom 19.11.2024 08:59 Uhr