Künftige Nutzung des Schloßplatzes in Ebersberg (nördlicher Teil)
In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 18.06.2024 wurde der Antrag zur Änderung der Parkraumüberwachung auf dem nördlichen Teil des Schloßplatzes (halbe Stunde freies Parken mittels Parkscheibe) mit 9 : 2 Stimmen abgelehnt.
Die Eigentümer kündigten daraufhin fristgerecht die Nutzungsvereinbarung vom 10./14./24.04.1997 über das Grundstück FlNr. 12, Gmkg. Ebersberg, zum 30.06.2025. Die Nutzungsvereinbarung regelt das Parken auf dem gesamten Schloßplatz und hatte sich über die Jahre automatisch verlängert.
Die Kündigung bezieht sich auf die Nutzung des nördlichen Teils, der ab dem 01.07.2025 der Stadt nicht mehr zur Parkraumbewirtschaftung zur Verfügung gestellt wird. Die Kündigung schließt die im Vertrag geregelte Gegenleistung (Verkehrssicherungspflicht, Pflege der Grünanlagen) ein. Der südliche Teil ist von der Kündigung nicht betroffen, die Eigentümer stimmen hier einer automatischen Verlängerung des Vertrages zu. Vertragspartner ist hier der Freistaat Bayern (Finanzverwaltung).
Die Grundstückseigentümer werden künftig die Parkraumbewirtschaftung privat organisieren und die Verkehrssicherungspflicht sowie die Pflege der Grünanlagen übernehmen. Die Stadt muss den Parkscheinautomaten und die Straßenlampe entfernen.
Die Nutzung durch Vereine bei Veranstaltungen ist weiterhin möglich, auch der Standort des Maibaums kann beibehalten werden.
Falls die Grundstückseigentümer bereits für diesen Winter einen Räum- und Streudienst organisieren können, möchten sie die Nutzungsvereinbarung bereits zum 31.12.2024 frühzeitig beenden. Diese Möglichkeit wurde im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit dem Bürgermeister und der Verwaltung in Aussicht gestellt.
Grundstück Baldestraße 9
Erster Bürgermeister Proske teilt mit, dass das Grundstück derzeit zum Kauf angeboten wird. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wird kein städtisches Interesse angemeldet.