Gewerbesteuer Hebesatz 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales, 26.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 26.11.2024 ö vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Durch die Grundsteuerreform zum 01.01.2025 ist eine Hebesatzsatzung in 2024 mit Wirkung ab 01.01.2025 zu erstellen. Üblicherweise wird dabei auch über den Hebesatz bei der Gewerbesteuer entschieden, da Realsteuern die Grund- und Gewerbesteuer sind.

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt seit 2014 360%.

Wie bei der Grundsteuer ist auch hier aus Sicht der Kämmerei angesichts der äußerst schwierigen finanziellen Lage der Stadt (sh. TOP Grundsteuer) eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung dringend erforderlich.

Bei den Überlegungen zu einer Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer ist weiter folgendes zu berücksichtigen:
  1. Die Gewerbesteuerhebesätze der um München liegenden Kreisstädte bzw. größeren Gemeinden liegen zumeist bei 380% (Durchschnitt Oberbayern 390%; Stand BayStatLA 2022)
  2. In 2024 stellen sich die Hebesätze der Gewerbesteuer bei den Gemeinden im Landkreis wie folgt dar (Fettdruck = Erhöhung in gegenüber Vorjahr):
Gemeinde
Hebesatz

Gemeinde
Hebesatz
Anzing
360

Kirchseeon
330
Aßling
370

Markt Schwaben
360
Baiern
330

Moosach
310
Bruck
310

Oberpframmern
310
Ebersberg
360

Pliening
380
Egmating
350

Poing
310
Emmering
350

Steinhöring
320
Forstinning
320

Vaterstetten
320
Frauenneuharting
360

Zorneding
350
Glonn
310



Grafing
330

Durchschnitt:
336,7%
Hohenlinden
330




  1. Eine Erhöhung von 360% auf 380% entspricht einer prozentualen Erhöhung um 5,55 % und damit etwas mehr als die Hälfte der Erhöhung bei der Grundsteuer.
  2. Eine Hebesatzerhöhung auf bis zu 400% ist für natürliche Personen gänzlich und für Personengesellschaften teilweise durch Anrechnung bei der Einkommensteuer lastneutral.
  3. Da das Aufkommen – auch aus Vorjahren – für die Berechnung der Steuerkraft auf einen einheitlichen Hebesatz von 275% nivelliert wird, hat dies keine Erhöhung der Steuerkraft und somit der Kreisumlage zur Folge. Ähnliches gilt bei der Gewerbesteuer­umlage (Aufkommen / Hebesatz x 35%) Die Mehreinnahmen bleiben also bei der Stadt.
  4. Die Kämmerei erwartet für 2025 ohne Hebesatzerhöhung nur ein Gewerbesteuerauf­kommen incl. Nachzahlungen für Vorjahre von ca. 7,5 Mio. € (2024 10,7 Mio.€; sh. Haushaltsbericht FWD 15.10.2024). Das Gewerbesteueraufkommen wird also stark zurückgehen, was durch die Hebesatzerhöhung teilweise kompensiert wird.
  5. Im Übrigen zahlen nur Unternehmen mit einem Gewinn eine Gewerbesteuer; natürliche Personen bzw. Personengesellschaften erst ab einem Gewinn von 24.500 €. Je höher der Gewinn, desto höher auch der Messbetrag und damit die Gewerbesteuer.

Das Aufkommen aus Vorauszahlungen für 2024 beläuft sich bei einem Hebesatz von 360% auf 6.873.888 EUR. Bei einem Hebesatz von 380 % in 2025 würde sich somit das Aufkommen aus Vorauszahlungen 2025 auf 7.255.770 EUR belaufen (+381.882 EUR)

Auch der Hebesatz für die Gewerbesteuer kann durch Beschluss des Stadtrats bis 30.06.2025 erhöht oder bis Ende des Jahres 2025 auch wieder abgesenkt werden (§16 Abs. 2 GewStG).

Diskussionsverlauf

Ein Teil der Ausschussmitglieder spricht sich gegen eine Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes zum jetzigen Zeitpunkt aus. Darüber sollte im Rahmen der Haushaltsberatungen befunden werden, es könnte ja durchaus sein, dass in dem Zuge eine stärkere Erhöhung notwendig sein könnte. Das wäre den Steuerpflichtigen gegenüber seriöser. Zeit dafür wäre bis zum 30.06.25. Zudem würden hier Leistungsträger in Anspruch genommen, ohne genau zu wissen, ob das überhaupt notwendig ist.
Dem wird entgegengehalten, dass eine zweite Erhöhung im Rahmen des Haushaltes eher nicht für notwendig gehalten werde, eine Aufkommensneutralität ist ebenfalls nicht gefordert. Zudem sei jetzt schon klar, dass ein Haushaltsausgleich ebenso wie die Konsolidierung nur mit höheren Einnahmen aus der Gewerbesteuer zu schaffen sei.

Beschluss

Der Ausschuss FWD empfiehlt dem Stadtrat, einer Hebesatz-Satzung mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 380% für 2025 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

Datenstand vom 28.11.2024 15:47 Uhr