Bauvoranfrage zur Erweiterung des BRK-Gebäudes im Bereich Zur Gass


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.12.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das BRK plant eine bauliche Erweiterung des Bestandsgebäudes nach Norden hin. Neben dem Bestandsgebäude ist ein zweigeschossiges Bürogebäude (13,50 m x 20,00 m) geplant, das mit einem Verbindungsgang (3,60 m x 6,00 m) mit dem Bestand verbunden werden soll. Nördlich des Bürogebäudes soll eine Halle für die verschiedenen Fahrzeuge (18,50 m x 48,00 m) entstehen.

Der Kreisgeschäftsführer des BRK Kreisverband Ebersberg begründet die vorgestellte Erweiterung wie folgt:
„Der BRK-Kreisverband Ebersberg hat zwei räumliche Probleme zu lösen:
Wir sind zum einen personell die letzten Jahre gewachsen und werden das auch weiterhin tun. Schon heute reichen unsere Büroräume nicht aus, sodass teilweise eine Überbelegung und eine Doppelnutzung von Büroräumen stattfindet. Daneben fehlt uns bereits jetzt Lagerfläche, und für den geplanten Ausbau einiger Angebote fehlt uns ebenfalls Platz. Zum anderen sind unsere Einsatzfahrzeuge der Bereitschaften und der Wasserwacht sowie Fahrzeuge des Katastrophenschutzes über den Landkreis verteilt; teils in gemieteten Hallen teils im Freien. Im Rahmen des Katastrophenschutzes werden in den kommenden zwei Jahren noch mindestens vier Fahrzeuge hinzukommen. Auch bei der Wasserwacht ich ein neuer Mannschaftswagen und ein weiteres Boot geplant. Daneben bringen wir aktuell Fahrzeuge des Fahrdienstes nicht geschützt unter.
Wir sind nun schon seit Jahren auf der Suche nach einer Lösung des Platzproblems – aktuell spitzt sich dieses zu. 
Eine mögliche Lösung wäre es (auch um Kosten zu sparen), eine Kombination aus einem Gebäude mit Büro-/Lager- und Gemeinschaftsräumen und einer Halle für unsere Fahrzeuge (sowie zusätzlichen Parkraum) am aktuellen Standort hier in Ebersberg zu realisieren.“

Das geplante Vorhaben liegt teilweise im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 197 – „Westlich Zur Gass“. Im Bereich des geplanten Bürogebäudes gäbe es ein Baufenster. Der Verbindungsgang ist zwischen den beiden nördlichen Baufenstern geplant. 
Die Fahrzeughalle liegt zum Teil in der im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche und zum Teil außerhalb des Geltungsbereiches, und somit bauplanungsrechtlich im Außenbereich und im Bereich des Landschaftsschutzgebietes „Egglburger See“.

Das Bauvorhaben stellt kein privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB dar.
Um das Vorhaben zu verwirklichen, ist zwingend ein Bauleitplanverfahren im Regelverfahren, einschl. Flächennutzungsplanänderung erforderlich.

Da die Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet liegen, kann vor einer Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Egglburger See“ aufgrund des bestehenden Normwiderspruchs gegenüber höherrangigem Recht, kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. 

Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde erkennt diese die Notwendigkeit der Erweiterung des BRK-Gebäudes an und stellt eine Befreiung gem. der Landschafts-schutzgebietsverordnung aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses in Aussicht. 
Aufgrund des erheblichen Planungsumfangs und des umfangreichen Eingriffs in das Landschaftsschutzgebiet sieht die Untere Naturschutzbehörde bei den vorliegenden Entwürfen dennoch weiteren Abstimmungsbedarf und bittet um Prüfung einer kompakteren Variante (z.B. Reduzierung der Größe des Komplexes, Reduzierung der Anzahl der Stellplätze oder Möglichkeit einer Tiefgarage). 

Des Weiteren befinden sich im Bereich der Planung städtische Grundstücke (FlNr. 1544/6, Gmkg. Ebersberg). Vor Beginn eines Bauleitplanverfahrens ist über einen Flächentausch bzw. Verkauf der Grundstücke zu verhandeln. 

Diskussionsverlauf

Herr Barth, Kreisgeschäftsführer des BRK trug anhand der Pläne der Sitzungsvorlage das Vorhaben dem Gremium vor. Mit dieser Erweiterung sollen verschiedene Standorte im Landkreis aufgelöst und in Ebersberg zentralisiert werden. In der Fahrzeughalle sollen 8 Fahrgassen mit insgesamt 16 Fahrzeugen geschaffen werden.

StRin Platzer verwies auf die Historie zum bestehenden BRK-Gebäude. Das Verfahren war damals schon schwierig; man habe seinerzeit schon einen Teil der Ortsansicht geopfert. Sie habe Probleme mit der Verdoppelung des Baukörpers. Sie bittet die Notwendigkeit der Flächen nochmals zu überprüfen und stimmt einer Erweiterung diesen Umfangs nicht zu. 

StR Peis stellt fest, dass es sich um einen massiven Riegel handelt, der jedoch grundsätzlich vorstellbar ist. Er regte eine Bauwerksgliederung an. Die Bebauungsgrenze sollte auf Höhe der Elsa-Plach-Straße liegen. 

StR Riedl erinnerte daran, dass die Lage damals wegen der Verkaufsbereitschaft des Eigentümers und des guten Verkaufspreises sehr günstig war. Man sollte den Bau mit Blick auf die Zukunft nicht kleiner machen. Er regte eine Holzverkleidung und eine bessere Einbindung in die Landschaft an. 

StR Münch erkundigte sich, welche Fahrzeuge hier untergestellt und warum die Fahrzeuge der Fahrbereitschaft hier geparkt werden sollen. Dies sei keine zwingende Voraussetzung, da diese Fahrzeuge nicht zum Katastrophenschutz gehören würden. Insgesamt wünschte er eine Begründung der fachlichen Notwendigkeit. 
Der BRK Geschäftsführer erläuterte, dass die Fahrzeuge des Fahrdienstes rollstuhlgerecht seien und damit für Evakuierungsmaßnahmen aller Art zur Verfügung stünden. Im Weiteren sollen SEG- und KatS-Fahrzeuge untergestellt werden. Zusätzlich sollen 2 KTW, 2 große RTW, ein Fahrzeug für Personendekontamination sowie ein Boot für die Wasserwacht beschafft werden. Der Standort in Straußdorf würde dafür aufgelöst.  

StR Friedrichs konnte sich die Größe des Vorhabens im LSG nicht vorstellen. Es entstünde eine Halle mit großen Toren. Er verlangte eine Alternativenprüfung. Er kritisierte die vielen oberirdischen Parkplätze und fragte nach deren Notwendigkeit. Er regte an, eine Ansiedlung im Gewerbegebiet zu prüfen. 

Erster Bürgermeister Proske wies daraufhin, dass ein Standort im GE nicht geeignet sei, da dort Geld verdient werden müsste. 

2. Bürgermeister Obergrusberger erläuterte, dass die SEG-Transport-Gruppe ausgebaut werden soll. Es werden Allrad-RTW’s beschafft, die auch bei größeren Schneelagen fahren können. Für die Fahrzeuge und deren Ausstattung (medizinisches Material, Infusionen etc.) ist eine temperierte Halle erforderlich. 

StR Gressierer schließt sich den Ausführungen von StR Riedl an; an der Notwendigkeit des Vorhabens bestünde kein Zweifel. Die Verschiebung ins LSG sei kein Problem; ein Interessenkonflikt wird hier nicht gesehen. 

StR Münch erkannte die Notwendigkeit einer temperierten Halle an. Er erinnerte daran, dass in dem Verfahren der Umgang mit der umliegenden Bevölkerung nicht außer Acht gelassen werden darf. Fahrzeuge, die nur einmal pro Regierungsbezirk vorkommen, müssten nicht unbedingt hier stehen. 

Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, wird übereinstimmend (ohne Beschluss) die Sache in den Fraktionen nochmals intern beraten. 

Seitens der Verwaltung wurde abschließend auf das erforderliche Bauleitplanverfahren hingewiesen. 
Zunächst muss ein abgestimmter Planentwurf vorliegen. Im zweiten Schritt müssen zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt die Grundstücksverhältnisse geklärt werden, da vorliegend städtische Grundstücke überplant werden. Sofern dies erledigt ist, kann, nachdem eine Planungskostenvereinbarung abgeschlossen wurde, die die Stadt von sämtlichen Planungs- und Gutachterkosten freistellt, ein Aufstellungsbeschluss für die notwendige Flächennutzungsplanänderung und für die Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 197 – westlich zu Gass - gefasst werden. Im Zuge des Verfahrens sind auf Kosten des Vorhabensträgers verschiedene Gutachten zu erstellen und vorzulegen (Artenschutz, Denkmalschutz – ein Teilbereich des Planungsgebietes liegt im Bereich eines Bodendenkmals; Immissionsschutz). Parallel zum Verfahren ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger zu verhandeln und abzuschließen (Regelung der Erschließung, Ausgleichsflächen, Straßengrundabtretung etc). Danach kann der Feststellungsbeschluss für die FNP-Änderung nebst Genehmigung beschlossen werden. Nach erfolgter FNP-Genehmigung kann der Bebauungsplan in Kraft gesetzt werden. 

Der Technische Ausschuss nahm von den Ausführungen Kenntnis. Ein Beschluss in der Sache wurde nicht gefasst.      

Beschluss

Nach Beratung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2024 09:22 Uhr